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Kinder der VS Lähn

12. November 2025 | von Peter Linser
Kinder der VS Lähn
Die Kinder der VS Lähn mit Frühmesser Hofer und Lehrer Langhans, 1923 (anl. der Glockenweihe?). Foto: L. Hosp
Die rebellischen Weiber vor dem Obersten Gerichtshof. Der oberste Gerichtshof in Wien hat die Weiber zu Lähn, im Bezirk Reutte, und Gnadenwald, Bezirk Hall, welche ihre Kinder von der Schulvisitation aus der Schule holten, der Uebertretung nach § 314 des Strafgesetzes schuldig und die ihnen zuerkannte Arreststrafe von drei Tagen bestätigt. Das Oberlandesgericht hatte bekanntlich entschieden, dass die Weiber schuldlos seien und das Recht haben, ihre Kinder von der Schule abzuholen Der oberste Gerichtshof hingegen entschied, dass das persönliche Verhältniß der Angeschuldigten zu den Kindern, wornach sie das Verhalten der letzteren außer der Schule zu bestimmen berufen sind, ihnen nicht die Befugniß geben kann, staatliche Einrichtungen und die Amtshandlungen der origkeitlich bestellten Organe in gesetzwidriger Weise zu hindern. (Innsbrucher Nahrichten, 27.7.1870)

Peter Linser 
 

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