Kinderball im Reuttener „Tirolerhof“ ,1950 Foto: L. Reiter
Die Maßkerade und Tanzplätze betreffend. Zahl 140. In Folge hohen Kreisamts-Auftrages vom 10. 12. dies. ist der sämmtl. Schuljugend zu eröffnen, daß derselben die Maßkeraden einzeln und in Gesellschaft während der Faschingszeit gänzlich und strengstens verbothen, und dieses Verboth auch auf die Sonntagsschüler auszudehnen sey. Gleichfalls ist dieser Werktags- und Sonntags-Schuljugend das Erscheinen bey diesen Tanzmusiken in den Wirthshäusern sowohl in der Fasching als bey andern Gelegenheiten durch das ganze Jahr auf das Schärfste verbothen, und hievon nur der Fall ausgenommen, wenn derley Schüler mit ihren Anverwandten in die Wirthshäuser mitgenommen, mithin unter Aufsicht gestellt werden.
Das Amtsdiener-Personale ist beauftragt, dieses Verboth mit allem Nachdrucke aufrecht zu erhalten, weßhalb die sämmtl. Schuljugend hievon insbesonders zu verständigen ist.
Reutte, den 14. Fbr. 1829 k. k. Land- u. K.U. Ehrenberg Marberger, k. k. L. u. K.U.-Richter. Eingelaufen den 24. Fbr. 1829 und gleich bey den Knabenklassen eröffnet.
Quelle: Protokollbuch Schule Reutte, S. 40/41
Peter Linser
Das Amtsdiener-Personale ist beauftragt, dieses Verboth mit allem Nachdrucke aufrecht zu erhalten, weßhalb die sämmtl. Schuljugend hievon insbesonders zu verständigen ist.
Reutte, den 14. Fbr. 1829 k. k. Land- u. K.U. Ehrenberg Marberger, k. k. L. u. K.U.-Richter. Eingelaufen den 24. Fbr. 1829 und gleich bey den Knabenklassen eröffnet.
Quelle: Protokollbuch Schule Reutte, S. 40/41
Peter Linser