Raumordnungskonzept in zweiter Auflage
Jede einzelne Stellungnahme wurde vom Telfer Bauausschuss behandelt, 19 Stellungnahmen wurde Folge geleistet
20. Mai 2026 | von
Christina Hötzel
Das örtliche Raumordnungskonzept bildet die Grundlage für die langfristige Entwicklung der Marktgemeinde. Schon Ende 2025 lag der erste Entwurf im Rathaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf. In dieser Phase konnten Bürger ihre Anregungen und Einwände einbringen. Insgesamt gingen 27 Stellungnahmen ein, die anschließend im Bauausschuss beraten wurden.
SORGFÄLTIG UND TRANSPARENT GEFÜHRT. „Jede einzelne Stellungnahme wurde vom Bauausschuss behandelt und in Einzelabstimmungen einer Empfehlung zugeführt“, betonte Bürgermeister Christian Härting. Das Verfahren wurde somit sorgfältig und transparent geführt. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird nun 19 Stellungnahmen Folge geleistet. Acht Eingaben standen im Widerspruch zu den Zielen der örtlichen Raumordnung, deshalb bleiben die bisherigen Festlegungen in diesen Bereichen unverändert. Die Beschlüsse zu den einzelnen Stellungnahmen fielen großteils einstimmig aus. Die daraus entstandenen Änderungen wurden jetzt in die zweite Auflage eingearbeitet. Öffentlich zur Einsichtnahme liegen die Unterlagen zur zweiten Auflage des ÖRK, vom 18. Mai bis 1. Juni, auf. Personen mit Hauptwohnsitz in Telfs sowie Eigentümer von Liegenschaften oder Betrieben können bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist schriftlich Stellung zu den Änderungen nehmen. Alle aktualisierten Details ab Montag, 18. Mai, hier: telfs.gv.at/oerk
SORGFÄLTIG UND TRANSPARENT GEFÜHRT. „Jede einzelne Stellungnahme wurde vom Bauausschuss behandelt und in Einzelabstimmungen einer Empfehlung zugeführt“, betonte Bürgermeister Christian Härting. Das Verfahren wurde somit sorgfältig und transparent geführt. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird nun 19 Stellungnahmen Folge geleistet. Acht Eingaben standen im Widerspruch zu den Zielen der örtlichen Raumordnung, deshalb bleiben die bisherigen Festlegungen in diesen Bereichen unverändert. Die Beschlüsse zu den einzelnen Stellungnahmen fielen großteils einstimmig aus. Die daraus entstandenen Änderungen wurden jetzt in die zweite Auflage eingearbeitet. Öffentlich zur Einsichtnahme liegen die Unterlagen zur zweiten Auflage des ÖRK, vom 18. Mai bis 1. Juni, auf. Personen mit Hauptwohnsitz in Telfs sowie Eigentümer von Liegenschaften oder Betrieben können bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist schriftlich Stellung zu den Änderungen nehmen. Alle aktualisierten Details ab Montag, 18. Mai, hier: telfs.gv.at/oerk