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Kurz vor Inkrafttreten

Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel: Umstellungsaufwand und offene Detailfragen

Kurz vor Inkrafttreten der neuen Mehrwertsteuerregelung mit 1. Juli 2026 für Grundnahrungsmittel sehen sich viele Betriebe der Tiroler Lebensmittelbranche mit erheblichen organisatorischen, technischen und rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Offene Detailfragen, unklare Produktabgrenzungen und der neue Steuersatz von 4,9 Prozent führen zu einem großen Umstellungsaufwand.

16. Juni 2026
Kurz vor Inkrafttreten<br />
Im Bild: Fabian Kolozs (WKT-Berufsgruppensprecher Fleischerinnen und Fleischer), Georg Schuler (Innungsmeister der Tiroler Lebensmittelgewerbe, Geschäftsführer Fleischhof Oberland), Gerd Jonak (Innungsmeister-Stellvertreter der Tiroler Lebensmittelgewerbe, Geschäftsführer Bäckerei Plattner Imst) und Simon Franzoi (Spartengeschäftsführer Handel, WK Tirol) (v. l.)
Auf ausgewählte Grundnahrungsmittel wird die Mehrwertsteuer mit 1. Juli 2026 auf 4,9 Prozent gesenkt. Die Tiroler Lebensmittelbranche unterstützt das Ziel der steuerlichen Entlastung der Bevölkerung. Gleichzeitig stünden viele Betriebe vor erheblichen organisatorischen, technischen und rechtlichen Herausforderungen. „Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen besteht große Unsicherheit darüber, ob sämtliche Anpassungen bis zum 1. Juli vollständig abgeschlossen werden können“, sagt Georg Schuler, Innungsmeister des Tiroler Lebensmittelgewerbes und Geschäftsführer des Fleischhof Oberland. In der praktischen Anwendung der neuen Regelung ergäben sich zahlreiche Detail- und Abgrenzungsfragen. „Unsere Bundesvertretung steht diesbezüglich seit Monaten im Austausch mit dem Finanzministerium, um Antworten auf offene Fragen zu erhalten. Oft ist es aber so, dass die Antworten neue Fragen aufwerfen.“

Korrekte Umsetzung herausfordernd. In vielen Fällen müssten die Betriebe selbst entscheiden, welcher Steuersatz zur Anwendung komme. „Damit tragen sie das Risiko, eine falsche Zuordnung vorzunehmen“, sagt Schuler. Gerade bei großen Sortimenten, handwerklich hergestellten Lebensmitteln und unterschiedlichen Verkaufsformen müssten zahlreiche Einzelfälle beurteilt werden. Ein Beispiel dafür ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung ähnlicher Produkte. Werden Fleischkäse und Semmel einzeln boniert, beträgt der Steuersatz für die Semmel unter Umständen 4,9 Prozent, für den Fleischkäse selbst hingegen zehn Prozent. Bei einer fertig zusammengestellten Fleischkäsesemmel beträgt der Steuersatz hingegen immer zehn Prozent. Diese unterschiedliche Behandlung betrifft zahlreiche weitere Produkte und Produktkombinationen, zum Beispiel Joghurt mit Müsli. Für die Betriebe bedeute das einen zusätzlichen Aufwand, da Artikel, Verkaufsformen und steuerliche Zuordnungen getrennt angelegt, gepflegt und von den Mitarbeitenden beim Verkauf erklärt werden müssten.

Technischer und administrativer Aufwand. Neben den noch offenen Detailfragen stelle auch die technische Umsetzung viele Betriebe vor Herausforderungen. So müssten Produktstammdaten geprüft, Warenwirtschaftssysteme angepasst, Kassensysteme umgestellt und steuerliche Zuordnungen nachvollziehbar dokumentiert werden. „Der neue Steuersatz von 4,9 Prozent ist für Kassensysteme problematisch, weil sie Steuersätze mit Dezimalstellen nicht abbilden können“, erklärt Schuler. Dies mache einen kostspieligen Austausch der Systeme notwendig. „Allein bei Hörtnagl müssen mehr als 15.000 Artikel überprüft und gegebenenfalls neu zugeordnet werden“, erklärt Fabian Kolozs, WKT-Berufsgruppensprecher der Fleischerinnen und Fleischer. Von der Umstellung seien zahlreiche Unternehmensbereiche betroffen: Mitarbeitende in den Filialen, Einkauf, Buchhaltung, Controlling, IT sowie externe Partner wie Kassenanbieter, Warenwirtschaftsbetreuer, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei beliefen sich die Kosten bereits bei Kleinstbetrieben auf mehrere tausend Euro, bei mittelständischen Betrieben auf einen Betrag im fünfstelligen Eurobereich und bei Großbetrieben auf mehrere Millionen Euro. Erschwerend komme hinzu, dass die Umstellung nicht – wie bei technischen Systemumstellungen üblich – über ein Wochenende, sondern mitten in der Woche von Dienstag auf Mittwoch erfolge.

Rezepturen und Grenzwerte entscheidend. Bei Bäckereien und Konditoreien zeigten sich die offenen Detailfragen auf Produktebene besonders deutlich. Hier könnten Rezepturen, Inhaltsstoffe sowie Grenzwerte beim Fett- und Zuckergehalt in der Trockenmasse entscheidend sein. So könnten Semmeln mit unterschiedlichem Fettgehalt beispielsweise unterschiedlich steuerlich behandelt werden. Bis fünf Prozent Fettgehalt gelte der ermäßigte Steuersatz, liege der Wert darüber, würden zehn Prozent fällig. Bei Semmeln schwankten die Grenzwerte zur Mehrwertsteuerberechnung zwischen knapp unter und über fünf Prozent. „Gerade bei gewerblich hergestellten Lebensmitteln müssen viele Fragen auf Produktebene beantwortet werden“, erklärt Gerd Jonak, Innungsmeister-Stellvertreter des Tiroler Lebensmittelgewerbes und Geschäftsführer der Bäckerei Plattner in Imst. „Unsere Betriebe brauchen dafür eine einheitliche und praxistaugliche Berechnungsmöglichkeit. Es ist höchste Zeit, das bereits angerichtete Chaos hinsichtlich der Umsetzung, zu bereinigen und Schadensbegrenzung zu betreiben.“

Forderungen. Aus Sicht der Tiroler Lebensmittelbranche braucht es rasch konkrete Unterstützung für die Betriebe. Die Bundesinnung hat dafür vier zentrale Forderungen formuliert: eine einheitliche und einfache Berechnungsmöglichkeit von Inhaltsstoffen zur steuerlichen Einordnung für alle betroffenen Produktkategorien, eine vollständige und verbindliche Produktliste, aus der eindeutig hervorgeht, welche Produkte unter den begünstigten Steuersatz fallen und welche nicht, sowie klare Ansprechpartnerinnen und -partner beim Bundesministerium für Finanzen zur Unterstützung der Betriebe und zur Gewährleistung rechtssicherer Einordnungen und Auskünfte, eine Toleranzregelung bei der Umsetzungsfrist – ähnlich wie seinerzeit bei der Einführung der Registrierkassenpflicht, Online-Informationsveranstaltungen mit zuständigen Expertinnen und Experten, um offene Praxisfragen direkt zu klären. „Die Betriebe arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Damit die Entlastung auch korrekt bei den Menschen ankommen kann, brauchen sie rasch Klarheit, Rechtssicherheit und praktikable Rahmenbedingungen. Gleichzeitig erwarten wir uns von Politik und Verwaltung einen partnerschaftlichen Umgang mit der Branche. Die Verantwortung für offene Auslegungsfragen darf nicht einfach auf die Betriebe verlagert werden“, erklärt Innungsmeister Schuler abschließend.

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