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Schlussstrich unter langem Rechtsstreit

Entlassung des ehemaligen Jerzner Amtsleiter bestätigt

Nach einem über zweijährigen Konflikt zwischen der Gemeinde Jerzens und ihrem ehemaligen Bürgermeister und Amtsleiter Mathias Plattner liegt nun ein rechtskräftiges Urteil vor. In fünf Instanzen wurde die Frage geklärt, ob die Entlassung rechtmäßig war. Das Urteil fiel nun eindeutig aus: Die Klage wurde vollständig abgewiesen.

18. November 2025
Schlussstrich unter langem Rechtsstreit<br />
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Jerzens und ihrem ehemaligen Bürgermeister sowie Amtsleiter ist nun beendet. Symbolfoto: Adobe.stock
Mathias Plattner, ehemaliger Bürgermeister und Amtsleiter von Jerzens, war seit Jänner 2023 krankgemeldet, nachdem er einen schweren Unfall erlitten hatte. Aufgrund der langen Ausfallzeit setzte der Gemeinderat schließlich seine Funktion als Bürgermeister ab. Später wurde er auch als Amtsleiter entlassen. Der Kern des Konflikts: Plattner trat im Juli 2023, während eines durchgehenden Krankenstandes, eine dreiwöchige Urlaubsreise nach Italien an. Laut Gemeindeführung hatte er dafür keine gültige Urlaubsvereinbarung, und die Gemeinde sei über eine Selbstgesundmeldung nicht informiert worden. Die Entlassung folgte kurz nach der Konstituierung des neuen Gemeinderats am 14. September 2023.

KLAGE AUF WIEDEREINSTELLUNG. Plattner bestritt die Vorwürfe und erhob Klage auf Feststellung, dass sein Dienstverhältnis trotz Entlassung und Eventualkündigung weiterbestehe. Er argumentierte, er habe den Urlaubsantritt per E-Mail gemeldet und sich auf ärztlichen Rat verlassen. Zudem sei die Entlassung verspätet ausgesprochen worden. Die Gemeinde hielt dem entgegen, dass weder eine gültige Krankmeldung für den fraglichen Zeitraum vorlag noch eine Urlaubsbewilligung. Zudem sei bei einem Amtsleiter ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

DAS URTEIL. KLAGE ABGEWIESEN. Das Gericht stellte in seinem schriftlichen Urteil klar, dass das Klagebegehren und alle Punkte abgewiesen werden. Damit wurde weder der Fortbestand des Dienstverhältnisses nach der Entlassung anerkannt, noch jener nach der ausgesprochenen Eventualkündigung zum 29. Februar 2024. Plattner muss der Gemeinde außerdem die gesamten Prozesskosten ersetzen. In den ausführlichen Entscheidungsgründen wird festgehalten, dass Plattner ohne gültige Verständigung des Dienstgebers und ohne bewilligten Urlaub einen Auslandsaufenthalt antrat und die selbstständige Gesundmeldung nicht kommunizierte.

FAZIT DES RECHTSTEITS. Für das Gericht lag damit eine gröbliche Verletzung der Dienstpflicht vor, die eine Entlassung rechtfertigte. Auch die zeitliche Abfolge und die Beschlussfassung durch den neu konstituierten Gemeinderat wurden als ordnungsgemäß beurteilt. Mit dem Urteil endet ein langwieriger arbeitsrechtlicher Streit, der die Gemeinde Jerzens seit 2023 beschäftigte. Eine weitere Anfechtung ist nach aktuellem Stand nicht bekannt.

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