Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
Telfs | Chronik | 24. Mai 2023 | Nina Zacke

Fahrverbot in der Telfer „Schulstraße“

Fahrverbot in der Telfer „Schulstraße“
An Schultagen dürfen PKW-Fahrer von 7.15 bis 8.15 Uhr sowie von 11 bis 16 Uhr im Gebiet der „Schulstraße“ nicht zufahren.
Foto: MG Telfs
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Telfs  Nina Zacke
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Aus für hohes PKW-Verkehrsaufkommen rund um das Einberger-Schulzentrum ist jetzt fix

Endlich wurde in Telfs rund um das Einberger-Schulzentrum die hohe Verkehrsdichte zu den Bring- und Abholzeiten geregelt. Mit der Novelle 2022 der Straßenverkehrsordnung gilt an Schultagen von 7.15 bis 8.15 sowie von 11 bis 16 Uhr ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge. Die Einführung der sogenannten „Schulstraße“ soll zukünftig nicht nur das Verkehrschaos reduzieren, sondern auch zu mehr Sicherheit für Schulkinder führen.
Von Nina Zacke

In Telfs wurde kürzlich ein wichtiger Schritt in Richtung Verkehrssicherheit und Gefahrenminderung auf den Schulwegen zu den örtlichen Volksschulen gesetzt. Denn das Verkehrsaufkommen rund um das Einberger-Schulzentrum zu den Bring- und Abholzeiten der Volksschulkinder ist nach wie vor zu hoch. Dem wurde jetzt mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung Abhilfe geschaffen. So wurde kürzlich im Bereich der Telfer Volksschulen die sogenannte „Schulstraße“ eingeführt. Dies trägt dazu bei, die PKW-Verkehrsdichte vor Schulen und die Anzahl der „Elterntaxis“ erheblich zu reduzieren und die Sicherheit für alle zu erhöhen. „Auf Wunsch sehr vieler Telfer Eltern und Großeltern wurde von uns ein Gutachten in Auftrag gegeben, das es ermöglicht hat, eine sogenannte Schulstraße zu verordnen“, schildert Manfred Auer von der zuständigen Gemeindeabteilung. Der Vorteil sei, dass wie früher nur das Zu- und Abfahren ausschließlich für Anrainer, jedoch kein Anrainerverkehr zulässig sei, ergänzt Auer weiters.

Fahrverbot gilt an den Schultagen, ausgenommen sind radfahrer. Künftig heißt das, dass an Schultagen von 7.15 bis 8.15 Uhr  und von 11 bis 16 Uhr Kraftfahrzeuge – mit bestimmten Ausnahmen – nicht zufahren dürfen. Ein neues, einheitliches Straßenschild kennzeichnet dafür das betroffene Gebiet rund um das Einberger-Schulzentrum (Andreas-Einberger-Straße, Pfarrer-Gritsch-Straße und Emil-Ladstätter-Weg). Es gilt: In einer Schulstraße darf die Fahrbahn begangen werden.  Das Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Kraftfahrzeuge dürfen in bestimmten Ausnahmen zu- und abfahren (Anrainer) und müssen dabei auch Schrittgeschwindigkeit einhalten.
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