In Sautens kam es im Jänner zu einem filmreifen Streit zwischen einem Lokalpächter und einem Gast
Zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 720 Euro wurde am vergangenen Mittwoch am Landesgericht Innsbruck ein Wirt (35) aus Sautens verurteilt, der Mitte Jänner einen rabiaten und sturzbetrunkenen Gast (1,7 Promille) unter Vorhalten einer „Pistole“ zum Verlassen seines Lokals aufgefordert hat. Der Aggressor behauptete bei der Einvernahme gegenüber der Polizei zudem, dass ihm der Wirt auch mit dem Erschießen gedroht habe. Dem widersprachen der Angeklagte und zwei Zeugen. Deshalb gab es bei einem angedrohten Strafrahmen von ein bis fünf Jahren Haft mit 180 Tagessätzen à vier Euro (rechtskräftig) ein relativ mildes Urteil.
Von Gebi G. Schnöll
Der aus dem arabischen Raum stammende Lokalbesucher hatte bereits „ziemlich einen in der Krone“, als er die Gaststätte in Sautens betrat und dort weiteren Alkohol konsumierte. Wie vergangenen Mittwoch beim Prozess am Landesgericht Innsbruck bekannt wurde, hat sich der Mann bereits vorher in einem Lokal in Oetz lautstark verhalten und wurde deshalb vom Wirt aus dem Lokal komplimentiert. Gleich darauf kam es in dem Gasthaus in Sautens dann erneut zu einem lautstarken Alkoholexzess, den der Mann damit begründete, dass ihm der Lokalpächter beim Bezahlen der Zeche nicht korrekt herausgegeben habe. Dem Wirt reichte das provozierende Verhalten schließlich, er ging in die Küche und holte von dort eine „Pfefferspray-Pistole“, die er hinter der Bar repertierte. „Der hat mir die Pistole vor das Gesicht gehalten und mir mit dem Erschießen gedroht. Ich hatte große Angst und stand unter Schock“, behauptete der Intus-Gast bei der Verhandlung gegenüber Richter Andreas Mair.
„PISTOLE SAH WIE EIN PRÜGEL AUS!“ Der angeklagte Wirt und zwei Zeugen sagten vor Gericht aus, dass die vermeintliche Pistole nie auf den betrunkenen Gast gerichtet war. „Der Lauf war immer gegen den Boden gerichtet, als beim Repertieren eine Patrone auf den Boden fiel, bin ich ja selbst erschrocken“, berichtete der Angeklagte – und den stark alkoholisierten Gast tätlich angreifen wollte er sowieso nicht, weil ihm dieser klar gemacht hatte, dass das eine ziemlich teure Angelegenheit werden könnte. RA Friedrich Hohenauer legte Atteste vor, mit denen bescheinigt wird, dass der Wirt gesundheitlich schwer angeschlagen ist und deshalb garantiert keinen Streit suchte. Als Richter Andreas Mair einen Zeugen fragte, ob die Pistole echt aussah, meinte dieser schmunzelnd: „Die Pistole war derart ein Prügel, dass ich mich fragte, wer damit wohl erschlagen werden soll?“ Der Staatsanwalt forderte schließlich eine angemessene Bestrafung, RA Hohenauer bat um ein mildes Urteil, das mit 180 Tagessätzen a vier Euro (=720 Euro) auch tatsächlich mild ausgefallen ist und vom Wirt auch sofort angenommen wurde.
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