Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Angeklagter wurde im Gerichtssaal enthaftet

12. November 2019 | von Gebi G. Schnöll
Der angeklagte Deutsche, vertreten durch RA Markus Abwerzeger, wurde noch im Gerichtssaal aus der U-Haft entlassen. Foto: zeitungsfoto.at
„Geliebter alter Hof“: Der Blick vom Vergänglichen ins Unvergängliche. Foto: Lia Buchner
Auch im Keller der Wohnanlage wurde Feuer gelegt. Nun stellt sich wieder die Frage, von wem. Foto: zeitungsfoto.at
Dass Tierwohl in Tirol großgeschrieben wird, zeigen die 80 Bewerbungen für den Tierwohlpreis, quer durch alle Gattungen, Betriebsgrößen und Bezirke. Insgesamt neun Betriebe wurden mit dem begehrten Preis ausgezeichnet. Foto: Die Fotografen
So sehen stolze Gewinner aus. Der „Wölflhof“ der Familie Gratl in Ranggen wurde zum Regionssieger gekürt: Michaela, Theresa, Melanie und Veronika Gratl. Foto: Die Fotografen
„Immer der Sonne entgegen trotz Müdigkeit“: Eindrücke vom Jakobsweg. Foto: Lia Buchner
Der Künstler und sein Laudator: Hans Seifert mit Hubert Auer (v.r.) Foto: Lia Buchner
Staatsanwalt Simon Steixner warf dem Deutschen und der Zweitangeklagten eine ganze Reihe von Straftaten vor. Foto: zeitungsfoto.at

39-Jährigem wurden Zündeleien in Telfs und Inzing vorgeworfen - Gericht sah keinen dringenden Tatverdacht mehr


Mehrere Stadelbrände im Großraum Telfs-Zirl und etliche Brandstiftungen in einer Wohnanlage im Telfer Ortsteil „Am Fuchsbühel“ beschäftigten 2018 und heuer im Jänner die Einsatzkräfte und Ermittler. Im Mai klickten bei einem Deutschen die Handschellen. Sieben Brandstiftungen in der Wohnanlage und eine bei einem Pferdestall in Inzing/Toblaten warf der Staatsanwalt vergangenen Mittwoch am Landesgericht Innsbruck dem  39-Jährigen vor, der aus der U-Haft zum Prozess vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von  Richterin Sandra Presslaber vorgeführt und am Ende aus der Haft entlassen wurde. Nicht so gut lief es für die Zweitangeklagte, die den Deutschen anfangs bei der Polizei gedeckt und vor Gericht schwer belastet hat: Sie wurde während der Verhandlung auch noch wegen Verleumdung angeklagt.

Der Deutsche saß nicht alleine auf der Anklagebank, neben ihm hatte auch eine 36-jährige Frau Platz genommen, der die Staatsanwaltschaft falsche Zeugenaussage, Begünstigung und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen hat. Sie habe von all den Bränden gewusst, die der 39-Jährige von August 2018 bis Jänner 2019  hauptsächlich im Wohnblock, in welchem sie zu diesem Zeitpunkt mit ihrer Familie lebte, gelegt habe,  und sie hätte vor der Polizei aus Angst vor dem Hauptangeklagten geschwiegen, gab die Zweitangeklagte vor Gericht zu Protokoll. Bis heuer am 23. Mai, als sie bei einer Einvernahme an der PI Telfs den 39-jährigen Deutschen verpfiffen hat.  Jenen Mann, den sie seit 2016 kennt und mit dem sie als verheiratete Frau, so wie sie aussagte, einmal Intimitäten ausgetauscht habe, mit dem sie sich gelegentlich getroffen und mit dem sie vor allem über WhatsApp und Facebook-Messenger kommuniziert habe. Er habe sie als Mitwisserin von den Brandlegungen bedroht und ihr Schritt für Schritt nachspioniert. „Ich bin Mutter von fünf Kindern, das jüngste ist ein Jahr alt. Er hat damit gedroht, dass er meinen Mann, der Invaliditätsrentner ist, leicht ausschalten kann. Ich hatte einfach Angst um meine Familie und habe deshalb geschwiegen“, erklärte die zierliche Frau kleinlaut vor dem Schöffensenat. 

FALSCHE SPUR ZU NACHBARN GELEGT. Ach ja, da sind ja auch noch vier handschriftlich verfasste Drohschreiben, die der Angeklagte im Wohnblock in ihren und in den Briefkasten von Wohnungsnachbarn geworfen haben soll. Das BKA hat eindeutig festgestellt, dass mindestens ein Drohschreiben von der Frau verfasst wurde und eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass auch die anderen drei Schreiben von ihr stammen. „Von mir wurde nur ein Schreiben verfasst, mit den anderen drei Drohbriefen habe ich nichts zu tun“, beteuerte die Angeklagte. Die Idee habe der Hauptangeklagte geboren. „Er hat mir geraten, den Brief in meinen eigenen Briefkasten zu werfen, so könne ich wegen der bevorstehenden Delogierung aus dem Wohnblock zu einer Gemeindewohnung kommen“, erklärte die Angeklagte, in deren Wohnung es einen Tag später brannte und die weiterhin aus Angst vor ihrem „Liebhaber“ geschwiegen habe. Nur kurze Zeit vor dem Brand war sie mit ihrem Mann und einem Bekannten im Inntalcenter auf einen Kaffee. Mehrmals soll sie damals die Bemerkung fallen lassen haben: „Ich habe so ein Gefühl, dass unsere Wohnung gleich brennt!“ Einen Tag nach dem Wohnungsbrand habe der Deutsche ihr gegenüber die Brandlegungen im Wohnblock gestanden, die Zündelei am 21. August 2018 bei einem Pferdestall in Inzing/Toblaten habe er ihr bereits eine Stunde nach der Brandstiftung telefonisch mitgeteilt, schilderte die Angeklagte vor Gericht. Und der Hauptangeklagte habe ihr auch geraten, die Spur von den Bränden im Wohnblock auf zwei Wohungsnachbarn zu lenken. 

„WARUM DIESE VERLEUMDUNG?“ „35 Mietparteien mit kleinen Kindern wohnen in der Wohnanlage, warum sind Sie nie auf die Idee gekommen, zur Polizei zu gehen“, wollte Richterin Presslaber wissen. „Überlegt habe ich das mir schon, aber da war die Angst vor dem Mann, der nicht von mir lassen wollte“, so die Zweitangeklagte, deren Aussagen schließlich vom Verteidiger des Hauptangeklagten, RA Markus Abwerzger, regelrecht zerpflückt wurden. Der Staatsanwaltschaft warf der Innsbrucker Anwalt  vor, dass sein Mandant die Brandstiftungen stets bestritten hat und es kein einziges Indiz und kein einziges Beweismittel dafür gibt, dass er die Brände gelegt hat. Im Fall der ungeklärten Stadelbrände habe es überhaupt mehrere Verdächtige gegeben. „Ich weiß nicht, warum mich die Frau so verleumdet“, fragte sich vor Gericht der Angeklagte selbst. 

ANKLAGE WEGEN VERLEUMDUNG. Zur Sprache kam beim Prozess auch das Handy, mit dem die Angeklage mit dem Erst-angeklagten via WhattsApp und FB-Messenger vor und während der Brandserie kommunizierte. Doch das Mobiltelefon ist verschwunden. „Das Handy ist nach den Bränden beim Umzug in eine andere Wohnung versehentlich im Müll gelandet“, erklärte die Zweitangeklagte dem Gericht. Die Richterin wollte daraufhin von der Angeklagten wissen, ob sie mit dem Mobiltelefon, in dessen Besitz sie nun ist, auch schon vor dem 7. Jänner, dem Tag des Wohnungsbrandes, mit dem Hauptangeklagten Nachrichten ausgetauscht hat. „Ja, da waren einige“, antwortete die Befragte. Richterin Sandra Presslaber brachte über das Handy, das übrigens seinerzeit von der Polizei nicht überprüft wurde, zum Vorschein, dass es in den Chats eher um Zuneigung als um Angst ging. Die Zweitangeklagte wurde daraufhin auch noch wegen Verleumdung (es gilt die Unschuldsvermutung) angeklagt, beim Hauptangeklagten sah das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr, er wurde noch am selben Tag aus der U-Haft entlassen. Das Handy der Frau wurde konfisziert, der Prozess vertagt. 

Staatsanwalt Simon Steixner warf dem Deutschen und der Zweitangeklagten eine ganze Reihe von Straftaten vor. Foto: zeitungsfoto.at


Auch im Keller der Wohnanlage wurde Feuer gelegt. Nun stellt sich wieder die Frage, von wem. Foto: zeitungsfoto.at

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