Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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„Ein Irrtum“

26. Feber 2019 | von Daniel Haueis
„Ein Irrtum“
Die Auszählung der Bundespräsidentenbriefwahl-Stimmen in der BH Landeck war rechtmäßig, dennoch muss sich ein Mitarbeiter vor Gericht verantworten. RS-Foto: Haueis

Landeck: gerichtliches Nachspiel der Bundespräsidentenwahl


 

Am Anfang standen ein paar Fragen der FPÖ an ihre Wahlbeisitzer, am Ende steht die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eines Mitarbeiters der BH Landeck. Auslöser einer seltsamen Kettenreaktion war „ein Irrtum“.

 

Von Daniel Haueis

 

Die Bundespräsidentenwahl, die wiederholt werden musste, hat für die Wahlbeisitzer in Landeck kein weiteres gerichtliches Nachspiel: Gegen sie, teilt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach RUNDSCHAU-Anfrage mit, war das Verfahren wegen des Vorwurfs des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt gem. § 311 StGB einzustellen, und zwar mangels Vorliegens der subjektiven Tatseite. Aber ein Mitarbeiter der BH Landeck (es ist nicht der Bezirkshauptmann selbst) wird gerichtlich verfolgt: Er muss sich im April wegen angeblichen Verstoßes gegen diesen Paragraphen vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Konkret lautet der Vorwurf, dass er in einer Niederschrift fälschlich bestätigt habe, dass alle darin angeführten Mitglieder der Bezirkswahlbehörde beim Öffnen, Auszählen und Auswerten der Briefwahlkarten anwesend gewesen seien. Es gilt die Unschuldsvermutung – in diesem Fall wohl ganz besonders, möchte man sagen, denn es sind seltsame Umstände, die der BH Landeck überhaupt eine Rolle in der Wahlanfechtung zuteil werden ließen und nun in letzter Konsequenz sogar den BH-Mitarbeiter vor Gericht bringen.

 

FRAGEN. Dass die Briefwahlstimmen-Auszählung in der BH Landeck überhaupt von Interesse war, ist nämlich einem „Irrtum“ zu verdanken: Ein Beisitzer der FPÖ wurde von seiner Partei u.a. gefragt, ob er bei der Auszählung dabei war und ob Kuverts bereits geöffnet waren, als er kam. Beides hat er mit Ja beantwortet. Damit war auch die BH Landeck Teil der Wahlanfechtung der Freiheitlichen – denn es darf bei Start der Stimmenauszählung keine bereits geöffneten Kuverts geben. Der Wahlbeisitzer war aber nicht beim Start der Auszählung dabei, sondern ist erst später gekommen, weshalb es natürlich geöffnete Kuverts gab. Er sagt: „Ich wurde gefragt, ob Kuverts offen waren. Da ich später gekommen bin, war es normal.“ Und er sei allgemein gefragt worden, ob er bei der Stimmenauszählung war und nicht nach dem Zeitpunkt seines Eintreffens. Daher sagt er: „Das Ganze ist auf einem Irrtum beruht.“ Die BH Landeck war aber bereits für den Verfassungsgerichtshof von Interesse, der die Wahlanfechtung zu behandeln hatte. Das Höchstgericht stellte dann aber am 1. Juli 2016 fest: „Die Auswertung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen … erfolgte … im Bereich der Bezirkswahlbehörde Landeck rechtmäßig.“ Da keine Verletzung von wahlrechtlichen Vorschriften festgestellt wurde, wurde der Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt entkräftet, und es wird diesbezüglich auch kein Verfahren eingeleitet. Aber es bleibt im Fall des Landecker BH-Mitarbeiters der Vorwurf des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt übrig – nach rechtmäßiger Auszählung der Stimmen und einem „Irrtum“. Der FPÖ-Beisitzer wird diese Funktion übrigens nicht mehr ausüben: „Warum soll ich? Darauf kann ich verzichten“, sagt er und prophezeit: „Sie werden keine Wahlbeisitzer mehr finden.“

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