Ein geplantes Bauprojekt südlich der Landesstraße in Obsteig sorgt schon seit Monaten für mulmige Gefühle bei einigen Gemeinderäten. Dass die nun als nächste Schritte zur Verwirklichung notwendigen Beschlüsse vergangene Sitzung nicht zur Abstimmung kamen, hat aber offiziell ganz andere Gründe. Denn im Antrag wäre auch die Umwidmung eines zweiten Grundstücks enthalten gewesen, das aber mit dem Chaletdorf direkt nichts zu tun hat.
Von Agnes Dorn
Nachdem der erste Beschluss des Gemeinderats zur Umwidmung im September 2018 vom Land kritisiert worden war, wurde nun vom außerbücherlichen Eigentümer Markus Knoll eine privatrechtliche Vereinbarung unterzeichnet, in der er sich verpflichtet, „für sich und seine Rechtsnachfolger…, nur solche ihrem geplanten Projekt und Vorhaben“ entsprechenden Baulichkeiten, sprich Chalethäuser, zu errichten. Doch zu einer Umwidmung und in weiterer Folge Genehmigung des notwendigen Bebauungsplans kam es trotzdem nicht, da der Antrag auf Änderung der Flächenwidmung auch ein zweites Grundstück direkt an der Bundesstraße betroffen hätte, das einem anderen Eigentümer, nämlich Franz Stierschneider gehört. Eine Umwidmung dieser rund 800 Quadratmeter von Mischgebiet zu Freiland käme aber einer Wertminderung gleich. Einige der Gemeinderäte zeigten sich dann auch verwundert darüber, dass die Umwidmungen der beiden Grundstücke in einem Antrag formuliert wurde. Erfreulich für den einen, dass der Antrag vertagt wurde, ist es dagegen für den anderen ein Ärgernis, denn ab nächstem Jahr wird es zur Errichtung eines Chaletdorfs weitere Kriterien des Tiroler Raumordnungsgesetzes als bisher zu erfüllen geben. Dass der Gemeinderat sich tendenziell nicht ganz glücklich über das geplante Projekt zeigt, hat vor allem auch mit dessen Standort nahe dem Gewerbegebiet zu tun sowie seiner laut Raumplaner Erich Ortner fehlenden Zufahrt über die Gemeindestraße.
Einstimmig genehmigt wurde dagegen vom Gemeinderat der Antrag auf Vergabe des Detailkonzepts zur Leerverrohrung von LWL-Leitungen im gesamten Gemeindegebiet an das Lichtwellenleiter-Competence-Center. Als dessen Vertreter waren Rade Ceselic und Philip Thöni zur Sitzung gekommen, um die weitere Vorgehensweise des Projekts zu erläutern. Die beiden Einreichungen für eine Bundesförderung in der Höhe von 75 Prozent für die 591.000 beziehungsweise 769.000 Euro teuren Projekte sind bereits erfolgt und warten auf Genehmigung, die voraussichtlich demnächst beziehungsweise ab August erfolgen wird. „Erst wenn der Fördervertrag unterschrieben nach Wien zurückgeht, geht man eine Verpflichtung ein. Wo was dann in den maximal vier bis fünf Jahren gemacht wird, ist Gemeindesache“, umschreibt Ceselic das Szenario. Nachdem der Bund zunächst eine Startrate von 125.000 Euro überwiesen hat, ist die Gemeinde zur Vorfinanzierung des Projekts verpflichtet, wobei sie die Förderungssumme jeweils nach Nachweis der Rechnung bekommt. Das Ortszentrum ist zwar aufgrund der Förderbestimmungen von einer Bundesförderung ausgenommen, kann aber immer noch Landesförderung beziehen, wie Ceselic betont. Synergien nutzen, heißt generell das Zauberwort beim Ausbau des Glasfasernetzes, wie dies auch beim Ausbau des Tinetzes in Langgarten geschehen ist, wo man kurzfristig die LWL-Rohre gleich mitverlegt hat. Das Projekt ist bis 2023 begrenzt, kann aber um ein Jahr verlängert werden. Noch einen Tipp hatten die beiden Fachleute für die Gemeindevertreter auf Lager: Nämlich ein Lager mit LWL-Material anzulegen, um für neuerliche kurzfristige Mitverlegungen bei Tigas, Tinetz, Kanal, Wasser oder Straßenbeleuchtung gewappnet zu sein.