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„Damoklesschwert““

Freispruch für Ex-EU-Parlamentarier Richard Seeber

Sechs Ermittlungsjahre, drei Verhandlungstage am Landesgericht Innsbruck: Gemeinsam mit einem rumänischen Berater angeklagt, wurde der frühere Europaparlamentsabgeordnete Richard Seeber aus Haiming am Montag vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft kündigt eine Nichtigkeitsbeschwerde an.
9. November 2021 | von Manuel Matt
„Damoklesschwert““
Der Prozess gegen Richard Seeber am Landesgericht Innsbruck ist beendet: Der ehemalige EU-Abgeordnete wurde ebenso wie ein Mitangeklagter vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen. RS-Foto: Archiv
Von Manuel Matt

Bevor er zum Leiter des Tirol-Büros bestellt wurde, war Richard Seeber von 2004 bis 2014 ein Mitglied des Europäischen Parlaments – in dieser Funktion soll der Haiminger zwischen 2006 und 2010 das Hohe Haus um über 400.000 Euro geschädigt haben: Mittels Einreichung von Scheinrechnungen und -verträgen.

IM ZWEIFEL FÜR DIE ANGEKLAGTEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelte und erhob schließlich Anklage mit Verdacht auf schweren Betrug: Gegen Seeber und einen rumänischen Berater, der die in Rechnung gestellten Leistungen nie erbracht haben soll. Nach drei Verhandlungstagen wurde am Montag dann das Urteil am Landesgericht Innsbruck verkündet – und beide Angeklagten freigesprochen. „Weil die Schuld einfach nicht erwiesen ist“, erklärt auf Anfrage der Vizepräsident des Landesgerichts, Andreas Stutter: „Es liegt kein Beweis vor, dass keine Leistungen erbracht worden sind.“
„Damoklesschwert““
Richard Seeber, während seiner Zeit als Abgeordneter zum Europäischen Parlament. Foto: Europäisches Parlament
NOCH NICHT VORBEI. Die anklagende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat mittlerweile eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, die aber in den kommenden Wochen erst noch „inhaltlich ausgeführt“ werden müsse. Zum Grund der Beschwerde – wie überhaupt zum Verfahren – wolle man sich deshalb momentan noch nicht äußern, sagt eine Sprecherin der WKStA. Dass die Strafverfolgungsbehörde so handle, sehe er „wertfrei“, sagt Seeber-Anwalt Markus Orgler: „Muss sie ja wohl. Sonst müssten man sich fragen, warum die WKStA überhaupt angeklagt hat.“ Gegen seinen Mandanten würde jedenfalls „nix“ vorliegen, so der Rechtsbeistand: „Das habe ich am Anfang des Prozesses schon gesagt und kann es beruhigt wiederholen – und wenn nix da ist, sind wir im Rechtsstaat eigentlich fertig.“ Immerhin gebe es hinsichtlich der Vorwürfe „keine Leiche, keine Tatwaffe, kein Motiv“, so Orgler, und in einem Strafverfahren „keine Grautöne“, weil es nur darum gehe, „die Schuld zu beweisen“. Dabei sei‘s „sehr bedenklich“, kritisiert der Jurist, „aus dem Nichtvorhandensein von positiven Nachweisen dem Angeklagten diese Verantwortung zuzuschieben, dass er sich freibeweisen muss.“ Seinen Mandanten sieht Orgler als „grundanständig“, „fleißig“ und als jemanden, der „sein Mandat ernstgenommen, seine Arbeit ordentlich gemacht und nie etwas angestellt“ habe. Nun müsse Seeber aber „seit acht Jahren“ mit einem „Mühlstein“ leben – und unter dem „Damoklesschwert“, dass bei einer Verurteilung jahrelange Haft drohen könnte. „Das ist absolut lähmend“, sagt Orgler, wobei sich die Familie Seeber „als extrem belastbar und stabil“ erwiesen habe. Auf die Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wolle er nicht schimpfen, würde es sie doch brauchen: „Aber Überreaktionen dieser Art sind entbehrlich“, sagt der Anwalt, der bezweifelt, dass das Landesgericht Innsbruck in der Urteilsbegründung einen „derart großen Fehler“ begehen würde, „dass diese Nichtigkeitsbeschwerde Erfolg haben wird.“ Die zwingende und im Vorhinein auch von ihm angebotene Suspendierung von Richard Seeber als Leiter des Tirol Büros in Brüssel müsse derweil übrigens aufrecht bleiben, „bis das Ganze geklärt ist“, erklärt Orgler zum Schluss. Sie sei aber aufzuheben, „wenn sich die Anklage als ungerechtfertigt erweist“.

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