Von Markus Wechner
In einer Presseaussendung der Polizei heißt es, dass bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung der fünf ambulant im Krankenhaus behandelten Opfer Harn- sowie Blutproben genommen wurden und in diesen „weder GHB (Gammahydroxybuttersäure – umgangssprachlich auch als „Liquid Ecstasy“ bekannt) noch sonstige Drogen bzw. toxische Substanzen nachgewiesen“ werden konnten. Chefinspektor Stefan Eder von der Polizei Pressestelle erklärte auf Nachfrage, dass die Polizei hierbei aber nicht mutmaßen wolle, ob eventuell verabreichte KO-Tropfen zu dem Zeitpunkt nicht mehr nachweisbar gewesen wären oder ob der Vorfall schlichtweg auf eine andere Vorgehensweise schließen lassen würde. „Das geht in den medizinischen Bereich und wäre nicht seriös“, so Eder. Eder wies jedoch darauf hin, dass in Kürze ein Abschlussbericht über den als Beschuldigten Geführten an die Staatsanwaltschaft übergeben werde. Diese habe dann über die weiteren Schritte zu entscheiden. Weitere Opfer hätten sich entgegen diversen Medienberichten jedoch nicht mehr gemeldet. Für den Beschuldigten, einen Mitarbeiter bei der besagten Veranstaltung, gilt die Unschuldsvermutung.