Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
Artikel teilen
Artikel teilen >

In Richtung Normalität

Gemeinderatssitzungen seit 1. Mai wieder öffentlich

Die Gemeindeabteilung des Landes Tirol teilt am 29. April unter „Auslaufen verkehrsbeschränkende Maßnahmen“ den Kommunen mit: „Der Notbetrieb in der Landesverwaltung, aber nicht in Gemeindeämtern, läuft mit 30. April aus. Auch der Parteienverkehr wird in der Landesverwaltung ab 11. Mai mit Auflagen sukzessive wieder möglich.“
5. Mai 2020 | von Peter Bundschuh
In Richtung Normalität
Langsames Aufatmen auch in den „Gemeindestuben“: Notbetrieb in Sachen Parteienverkehr bleibt weiterhin aufrecht, aber Sitzungen des Gemeinderats können wieder öffentlich abgehalten werden.RS-Foto: Bundschuh
Von Peter Bundschuh

Nach Empfehlung des Landes sind soziale Kontakte in Gemeindeämtern weiterhin auf ein Minimum zu reduzieren. Parteienverkehr sollte nur jenen Personen ermöglicht werden, die ein dringendes und nur persönlich zu klärendes Anliegen vorzubringen haben, bei dem es beispielsweise vorrangig um die Wahrung subjektiv-rechtlicher Interessen geht. Der Notbetrieb auf Gemeindeebene in Sachen persönlichen Erscheinens bleibt also bis auf Weiteres aufrecht. Bauverfahren werden ohne mündliche Verhandlung mit persönlicher Anwesenheit aller Beteiligten abgewickelt und die einzelnen Verfahrensschritte in schriftlicher Form erledigt. Gemeinderatsbeschlüsse waren pandemiebedingt in letzter Zeit nur im Umlaufweg zulässig, nun sind die Sitzungen wieder der Öffentlichkeit zugänglich. Des Weiteren betrifft die Gemeindeebene, dass nicht ausschließlich Begräbnisse, sondern auch Eheschließungen im engen familiären Kreis zulässig sind. Bezüglich „Lockerungen“ der Regelungen in Entsorgungs- und Recyclingeinrichtungen gelten die Verlautbarungen der einzelnen Gemeinden. Darüber hinaus sind Einkäufe an öffentlichen Orten und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen wieder weitgehend dem „Normalzustand“ angeglichen. Abschließend weist die RUNDSCHAU darauf hin, dass auch im Gemeindeamt ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Zu beachten bitten wir auch, dass je nach Verlauf des Infektionsrisikos gesetzlich bindende Regelungen auch wieder zeitnah also zwischen Redaktionsschluss der RUNDSCHAU und dem Erscheinen der Ausgabe geändert werden können. (Text verfasst auf Grundlage „Schreiben Abteilung Gemeinden, GM-A31/279/2020“)

NUR GEMEINSAM. Auch wenn die unablässigen Aufrufe zu Solidarität, Geduld und Disziplin nerven können, sie haben ihre Berechtigung. Es liegt nämlich auch innerhalb von Gemeinden oft am Einzelnen, die Leistungen der Gemeinschaft zu unterstützen. Die Gemeindeführungen in den Oberländer Bezirken sind zwar mit Schulen, Kindergärten Horten und Einrichtungen der Seniorenbetreuung in den allermeisten Fällen eng vernetzt, es trifft aber auch Privatpersonen, die Abwicklung der öffentlichen Notversorgung nach Möglichkeit zu unterstützen. Im Zentrum steht dabei die Nutzung der zahlreichen Kommunikationsmöglichkeiten per Internet. Mag der Verkehr mittels „Rechner“ auch gewöhnungsbedürftig sein, so hat die Befassung mit dieser Materie mit Sicherheit Langzeitvorteile über die aktuelle Krise hinaus. Computergeübte stehen in vielen Haushalten gerne als „Hobbylehrer“ oder als „Mailbeauftragte“ zur Verfügung. Nach Bürgermeistergesprächen möchte die RUNDSCHAU jedenfalls den dringenden Wunsch nach EDV-Nutzung im Kontakt mit der „Gemeindestube“ weitergeben.

Feedback geben

Feedback abschicken >
Nach oben