Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Wegen Wiederbetätigung verurteilt

18 Monate bedingt und unbedingte Geldstrafe

13. Dezember 2022 | von Gebi G. Schnöll
Wegen Wiederbetätigung verurteilt
Der Angeklagte bat unter Tränen um ein mildes Urteil. RS-Foto: Schnöll
Jener  Unternehmer aus dem Raum Imst, der vor einigen Wochen wegen des Verdachts der Wiederbetätigung in U-Haft genommen wurde ­(die RUNDSCHAU berichtete), musste sich heute am Landesgericht Innsbruck vor einem Schöffengericht verantworten. Er hat gestanden, seit 2016 Bilder und Videos mit nationalsozialistischem Inhalt an Bekannte verschickt zu haben. Vom Vorwurf, Hitlers Buch „Mein Kampf“ gut sichtbar in seinem Büro aufbewahrt zu haben, wurde er freigesprochen. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete schließlich auf 18 Monate Haft, bedingt auf drei Jahre, und eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro. Der Angeklagte, von RA Markus Abwerzger vertreten, wurde noch im Gerichtssaal enthaftet. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.  Ein ausführlicher Bericht über den Prozess folgt in der nächsten Ausgabe der RUNDSCHAU.   
 

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