Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
Imst | Politik | 13. Dezember 2022 | Gebi G. Schnöll

Wegen Wiederbetätigung verurteilt

Wegen Wiederbetätigung verurteilt
Der Angeklagte bat unter Tränen um ein mildes Urteil. RS-Foto: Schnöll
Feedback geben
REDAKTION
Imst  Gebi G. Schnöll
Artikel teilen
Artikel teilen >

18 Monate bedingt und unbedingte Geldstrafe

Jener  Unternehmer aus dem Raum Imst, der vor einigen Wochen wegen des Verdachts der Wiederbetätigung in U-Haft genommen wurde ­(die RUNDSCHAU berichtete), musste sich heute am Landesgericht Innsbruck vor einem Schöffengericht verantworten. Er hat gestanden, seit 2016 Bilder und Videos mit nationalsozialistischem Inhalt an Bekannte verschickt zu haben. Vom Vorwurf, Hitlers Buch „Mein Kampf“ gut sichtbar in seinem Büro aufbewahrt zu haben, wurde er freigesprochen. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete schließlich auf 18 Monate Haft, bedingt auf drei Jahre, und eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro. Der Angeklagte, von RA Markus Abwerzger vertreten, wurde noch im Gerichtssaal enthaftet. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.  Ein ausführlicher Bericht über den Prozess folgt in der nächsten Ausgabe der RUNDSCHAU.   
 
Feedback geben
Die OBERLÄNDER RUNDSCHAU

Die führende Wochenzeitung im Oberland und Außerfern!
Über 92.000 Haushalte erhalten wöchentlich die aktuellsten News!
Gegründet wurde das Familienunternehmen im Jahr 1978.
 jobs.rundschau.at

jobs.rundschau.at

DIE Jobplattform im Tiroler Oberland und Außerfern Helle Köpfe aufgepasst!
Tag cloud
Wintergala Tourismusverband Zugspitz Arena Villach Chronik Universitäts- und Landesbibliothek Innsbruck Peter Linser Werner Gratl Urlaub Zugspitzort VAMED Werner Friedle Landeck kirchliche Ordnung Vereinsmeisterschaft Gramais „Skiclubs Ehrwalds 1907“ Wirtschaftskammer Reutte ÖVP Landeck Verabschiedung Zams kinderreiche Familie Österr. Meisterschaften Tiwag Venet Weißenbach
Nach oben