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Landeck | Chronik | 22. Oktober 2019 | Nina Zacke

Endgültig entschieden

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Jetzt ist es amtlich: Die Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH darf das Wasser der Trisanna zur Stromerzeugung nutzen. RS-Foto: Tiefenbacher
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Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH kann nun die Realisierung ihres Kraftwerksprojektes angehen


 

Jetzt ist es rechtskräftig entschieden: Die Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH kann nun ihr Kraftwerksprojekt an der Trisanna Schritt für Schritt angehen. Der Kontrahent -Unternehmen Gebrüder Haider ist vor dem Höchstgericht abgeblitzt.

 

Von Herbert Tiefenbacher

 

Die letzte Hürde für die Erteilung des Wasserrechts für ein Kraftwerksvorhaben an der Trisanna ist genommen. Der Verwaltungsgerichtshof gab der außerordentlichen Revision der Gebrüder Haider aus Oberösterreich nicht statt. Damit wurde die angefochtene Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom Dezember 2018 rechtskräftig. Diese Revision war das letzte mögliche Rechtsmittel gegen die Erstreihung des Vorhabens der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH. Das Landesverwaltungsgericht hat damit noch keine Bewilligung erteilt, aber entschieden, dass das „Paznauner“ Projekt zur Realisierung den Vorzug erhält. Für das eigentliche Genehmigungsverfahren ist die Wasserrechtsbehörde zuständig.

 

AMPELN STEHEN AUF GRÜN. Geschäftsführer der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH Bgm. Anton Mattle zeigte sich zufrieden, dass nun Rechtssicherheit gegeben ist, damit „wir, ohne Risiko einzugehen, das Genehmigungsverfahren angehen können“. Mattle sprach damit die durch das Urteil des Landesverwaltungsgerichts bestehende Möglichkeit für die Bauherren an, mit dem Genehmigungsverfahren sofort zu beginnen. Das wäre jedoch mit dem Risiko behaftet gewesen, dass das Höchstgericht das Urteil des Erstgerichtes aufhebt. Man hat sich entschlossen, die höchstgerichtliche Entscheidung abzuwarten. Jetzt stehen bei der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH alle Ampeln auf Grün. Es wird nun alles daran gesetzt, dieses Projekt solide umzusetzen. „Wir werden uns mit unseren Projektanten gründlich und tiefgehend auf das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren vorbereiten“, sagte Mattle.

 

JAHRELANGER KAMPF. Der höchstgerichtlichen Entscheidung geht ein jahrelanger Kampf um die Erteilung des Wasserrechts für Kraftwerksvorhaben an der Trisanna voraus. Dieser ging bereits 2011 los. Da dabei alle eingereichten Vorhaben – zuletzt waren es fünf – auf gleiche Abschnitte der Trisanna zugreifen wollten, wurde dazu ein Widerstreit-verfahren eingeleitet. Bei diesem Verfahren soll die Behörde dem Vorhaben den Vorzug geben, durch welches dem öffentlichen Interesse besser entsprochen wird. Dieses Verfahren wurde aufgrund eines Antrages zuerst an den Umweltminister und dann an das Landesverwaltungsgericht abgetreten. In weiterer Folge wurden dann auch Gespräche zwischen den einzelnen Widerstreitwerbern (Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH, in der die Paznauner Gemeinden See, Kappl, Ischgl und Galtür sowie die Gebrüder Kofler aus Landeck agieren, die Haider-Gruppe aus Ober-österreich und Donau Chemie) im Hinblick auf die Einigung auf ein gemeinsames Projekt geführt. Diese sind allerdings gescheitert. Nach zahlreichen Projektsänderungen und Neueinreichungen konnte das Landesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom Dezember 2018 diesen Widerstreit dahingehend auflösen, als dem Vorhaben der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH der Vorzug eingeräumt wurde.
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