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Die Landesumweltanwaltschaft zieht Zwei-Jahres-Bilanz

Im Bezirk Landeck sind relativ viele naturschutzrechtliche Verfahren durchzuführen. Auffallend ist für die Landesumweltanwaltschaft die Zunahme an Bodenaushubdeponien.
23. August 2021 | von Daniel Haueis
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Landesumweltanwalt Johannes Kos-tenzer: „Gerade die Pandemie führte uns eindrücklich vor Augen, dass auch die Zeit vorbei sein sollte, wo jede/r nur sektoral denkt und handelt.“ Foto: T. Falser
Von Daniel Haueis

107 naturschutzrechtliche Genehmigungen im Jahr 2019 und 122 im Jahr 2020 sagen vor allem im Vergleich zum tirolweiten Wert etwas aus – es sind 11,2 Prozent aller in Tirol (bei knapp 6 Prozent der Einwohner). Offensichtlich gibt es genügend Projekte, die die Natur tangieren, wobei es aber auch vielfach um Sicherheitsaspekte geht (etwa bei WLV-Projekten). Die Behörde schaut auch genau hin: 2019 gab es vier, 2020 dann gleich 13 Abweisungen, wie der zwei Jahre umfassende Tätigkeitsbericht des Landesumweltanwaltes auflistet. Und: Die 17 Abweisungen in zwei Jahren waren fast 30 Prozent aller in Tirol. Naturschutzbeauftragter und damit Vertreter des Landesumweltanwaltes im Bezirk Landeck ist DI Dr. Stephan Tischler – er ist seit zehn im Einsatz. Im Berichtszeitraum dominierten laut ihm – abseits der bekannten Großprojekte – weiterhin Vorhaben aus den Bereichen Naturgefahren, Bodenaushub und Materialaufbereitung, Freizeiteinrichtungen inklusive Skigebiete sowie Land- und Forstwirtschaft. „Auffallend ist die Zunahme an Verfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Einerseits handelt es sich um neue Vorhaben und hier insbesondere um Bodenaushubdeponien, oftmals aber auch um Wiederverleihungen oder Verlängerungen bereits bestehender Genehmigungen. Dabei fällt auf, dass nicht selten die ursprünglich genehmigten Schüttmengen bzw. -flächen überschritten wurden und nunmehr nachträglich die Bewilligung erwirkt werden soll. Ein Umstand, der in den Verhandlungen oft nicht leicht zu beurteilen ist, da es sich vielfach um bereits beeinträchtigte Standorte handelt, allerdings das fast schon zur Regel gewordene Überschreiten der in den Bescheiden genehmigten Mengen nicht von vornherein toleriert werden darf“, schreibt Tischler. Erschwerend komme oft hinzu, dass nach Beendigung der Deponieschüttung anstelle der Rekultivierung die Nachnutzung als Zwischenlager, Aufbereitungsfläche, Holzlagerplatz etc. erfolgt und somit die ursprünglich nur temporär beantragte Inanspruchnahme von Naturraum sukzessive in eine dauerhafte Nutzung umgewandelt wird. Im Corona-Jahr 2020 gab es im Bezirk fast keine umfangreicheren Vorhaben in den Skigebieten, also etwa Pistenverbesserungen. Die größten Bauvorhaben im Bezirk finden somit derzeit vor allem im Verkehrsinfrastrukturbereich (Schlossgalerie) und der Wildbach- und Lawinenverbauung statt, so Naturschutzbeauftragter DI Dr. Stephan Tischler.
 

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