Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Corona aufgearbeitet

Amtshaftungsklagen zurückgezogen

Die Vorkommnisse Anfang März 2020 in Ischgl in puncto Corona führten nicht nur zu strafrechtlichen Ermittlungen (die eingestellt wurden), sondern auch zu Amtshaftungsklagen. Diese sind nun ebenfalls vom Tisch.
29. August 2023 | von Daniel Haueis
Corona aufgearbeitet
Ischgl im März 2020 wurde zum Synonym für „Corona“ – in den dreieinhalb Jahren seither wurden von der österreichischen Justiz weder strafrechtliche noch zivilrechtliche (Haftung) Verfehlungen der Behörden festgestellt. RS-Foto: Archiv
Von Daniel Haueis

Das Land Tirol bestätigt, dass diese Klagen zurückgezogen wurden. Zurückzuführen ist dies wohl auch auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der am 15. Mai 2023 Amtshaftungsansprüche eines Touristen, der im März 2020 während eines Aufenthalts in Ischgl mit dem Corona-Virus angesteckt worden sei, verneint hat. Die der Behörde im Epidemiegesetz auferlegten Handlungspflichten zielen demnach ausschließlich auf den Schutz der Allgemeinheit ab, nicht aber auf den des Einzelnen. Auch die (vage formulierte) Mitteilung des Landes, wonach sich isländische Ischgl-Gäste erst im Flugzeug angesteckt haben dürften, begründe keine Haftung – diese entsteht laut OGH erst, wenn eine unrichtige Information dazu führt, dass der Tourist deshalb z.B. ein Lokal besucht hätte, in dem er mit Corona angesteckt wurde. Das Fazit dreieinhalb Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie in Tirol: Auch wenn es in dieser außergewöhnlichen Situation im März 2020 laut Bericht der Expertenkommission unter Vorsitz von Dr. Ronald Rohrer mitunter Fehleinschätzungen gegeben hat, die österreichischen Gerichte können kein strafrechtlich relevantes Verhalten und keine Amtshaftung feststellen.

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