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Sachlage rechtlich geklärt

Rechtsmeinung zum zusätzlichen Kiesabbau eingeholt

Das ist die Rechtsmeinung des Anwalts: Für die Entscheidung, ob die Firma Goidinger Transportbeton GmbH in der Kies-Lagerstätte im Schönwieser Ortsteil Lasalt weitere 400000 Kubikmeter Kies abbauen darf, ist kein zusätzlicher Beschluss des Schönwieser Gemeinderates erforderlich.
10. Jänner 2022 | von Von Herbert Tiefenbacher
Sachlage rechtlich geklärt<br />
Bgm. Fink wird den Schönwieser Gemeinderat in der nächsten Sitzung von der Rechtsmeinung zum zusätzlichen Kiesabbau in Kenntnis setzen. RS-Foto: Tiefenbacher
Vopn Herbert Tiefenbacher

Im Frühherbst 2021 wurde die Firma Goidinger Transportbeton GmbH, die seit Dezember 2014 zu 100 Prozent zur Ing. Hans Bodner Baugesellschaft GmbH & Co KG gehört, bei der Gemeinde Schönwies vorstellig. Es ging um die Umgestaltung des Abbaukonzeptes, die eine Erweiterung des Kiesabbaus beinhaltet. Laut dem derzeit bewilligten Abbau sind noch Ressourcen von ca. 700000 bis 800000 Kubikmeter vorhanden. Dieses Material wird vor Ort aufbereitet und dient in der Betonproduktion als Rohstoff. Darüber hinaus dürften sich dort – laut grober Schätzung – noch weitere 400000 Kubikmeter befinden – und diese Lagerstättenreserve möchte die Firma Goidinger/Bodner vollständig ausnutzen. Seitens der Firma wird argumentiert, dass es umwelttechnisch besser sei, wenn man nutzbare Rohstoffe von den offenen Flächen herausholt. Man greife somit keine anderen bewachsenen Flächen an und es würde die gesamte offene Fläche dadurch auch nicht vergrößert, da dieser zusätzliche Abbau nur in die Tiefe erfolgen würde. Also man bleibt innerhalb des Abbaugebietes.

VERFAHREN NOTWENDIG. Dieser Mehrabbau an Kies muss behördlich (BH Landeck) genehmigt werden. Eine Vorabbegehung mit der BH Landeck ergab, dass das Vorhaben vorbehaltlich einer genauen Planung und naturkundefachlichen Erhebung genehmigungsfähig und umsetzbar scheint. Für das Behördenverfahren benötigt die Firma Goidinger/Bodner u.a. verschiedene Gutachten, z.B. hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Lärm- und Staubentwicklung und auch zum geschützten Deutschen Skorpion. Der Gemeinderat befasste sich am 27. September 2021 mit diesem Thema. Es wurden überwiegend Bedenken geäußert. Aufgrund der Stimmungslage fand keine Abstimmung statt. Der Gemeinderat einigte sich auf einen gemeinsamen Vor-Ort-Lokalaugenschein mit den Firmen- und Behördenvertretern.

RECHTLICHE KLÄRUNG. Mittlerweile bemühte sich Bgm. Wilfried Fink um Klärung der Sachlage, denn es blieb die Frage offen, ob es eine Zustimmung des Gemeinderates überhaupt benötigt oder ob ein gültiger Beschluss bereits vorliegt. Er holte sich von RA Rainer Kappacher die Rechtsmeinung ein. „Rechtsanwalt Kappacher hat alle Verträge bis hin zu den Vorverträgen durchgesehen. Nach seiner Auffassung erübrigt sich hier ein Beschluss des Gemeinderates. Es gibt im Vertrag von 2015 eine diesbezügliche Generalklausel und diesem hat der Gemeinderat damals zugestimmt. Das bestätigt meine Rechtsmeinung“, erklärte Fink. Der Bürgermeister wird dies dem Schönwieser Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Kenntnis bringen.

KURZE NACHBEMERKUNG. Das ist noch eine kurze Nachbemerkung wert. Fink berichtete, dass die Firma Goidinger/Bodner die von Gemeinderäten vorgebrachten Bedenken hinsichtlich des Panoramaweges, der oberhalb des Kiestagebaus verläuft, ausgeräumt habe. „Vonseiten der Firma wurde versichert, dass eine Abrutschung nicht zu befürchten ist, da dieser Weg weit genug vom Abbaugebiet entfernt sei“, so Fink.

 

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