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Reaktion auf Aufsichtsratsbeschwerde

Bürgermeister Christian Müller verlas ein Schreiben der Aufsichtsbehörde zu Vorgängen in Wängle

Bei der Wängler Gemeinderatssitzung am 14. Juni verlas Bürgermeister Christian Müller vor dem Wängler Gemeinderat ein Schreiben der Aufsichtsbehörde; das Schreiben ist als Reaktion zur vom Gemeindevorstand eingebrachten Aufsichtsratsbeschwerde zu verstehen. Es ging hierbei um die eigenmächtige Vergabe der Planungsleistungen und die Protokollführung. Wie berichtet, hatte der Wängler Gemeinderat in der Sitzung vom 26. April dem Bürgermeister wegen mehrerer Verfehlungen das Misstrauen ausgesprochen. Die Gemeinderäte nahmen das Schreiben ohne Wortmeldung zur Kenntnis.
21. Juni 2021 | von Johannes Pirchner
Reaktion auf Aufsichtsratsbeschwerde
Bürgermeister Christian Müller.
Foto: Gemeinde Wängle
Von Johannes Pirchner.
Die Protokollführung.
Der Gemeinderat wirft dem Bürgermeister vor, Einfluss auf den Inhalt der Protokolle zu nehmen und diese zu seinen Gunsten zu verfassen. Der Bürgermeister bestreitet dies. Zur Protokollführung führt die Aufsichtsbehörde aus, dass dieser Vorgang in der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) grundsätzlich geregelt ist. Die Erstellung obliegt dem Schriftführer oder der Schriftführerin. Die Unterfertigung erfolgt hierbei durch den Vorsitzenden, den Schriftführer und zwei weitere Mitglieder des Gemeinderats. Die Niederschrift beurkundet den Verlauf der Gemeinderatssitzung, hat aber keine konstitutive Wirkung. Rechtlich verbindlich ist der tatsächlich gefasste Beschluss und nicht die betreffende Beurkundung in der Niederschrift, so das Schreiben der BH-Reutte. Zusendungen des Protokolls an Mandatare führe nur zu unnötigen Verzögerungen. So soll künftig in Wängle die Niederschrift des Schriftführers direkt nach der Sitzung von den Gemeindevorständen kontrolliert und dann auf der nächsten Sitzung durch den Gemeinderat beschlossen werden. Hierbei kam es zuvor immer wieder zu Konflikten zwischen Bürgermeister und Gemeinderat. Durch die gleichnamige Kontrolle nach der Sitzung soll dies nun in Zukunft vermieden werden.

Der Wängler Haushalt.
Bei der Gemeinderatssitzung am 26. April hätte der Wängler Gemeinderat das Budget für den Dorfhaushalt 2021 absegnen sollen. Es war große Eile geboten, da die TGO die Erstellung des Voranschlags mit November des Vorjahres vorschreibt. Nachdem die Wängler Gemeinderäte den Entwurf des Voranschlages für 2021 erst am Mittwoch, dem 21. April 2021, für die Sitzung am Montag, dem 26. April 2021 erhalten haben, konnte keine zeitgerechte Vorprüfung durch den Finanzausschuss stattfinden. Die Vertagung des Beschlusses sowie der Auftrag um Vorprüfung durch den Finanzausschuss war die Folge. Der Haushalt für die Gemeinde Wängle wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses dann in der Gemeinderatssitzung vom 25. Mai 2021 beschlossen. Der Bürgermeister führt in seinen Ausführungen aus, dass der Entwurf des Voranschlages 2021 vom 22. März 2021 bis 05. April 2021 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt war, gleichzeitig mit der Auflage wurde der Entwurf an die Gemeinderatsparteien früher zugesendet. Der Haushalt für die Gemeinde Wängle wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses dann in der Gemeinderatssitzung vom 25. Mai 2021 beschlossen. Im Schreiben der Aufsichtsbehörde mahnt diese für die Zukunft eine zeitgerechte Erstellung, Auflage und Beschlussfassung ein.

Die Feuerwehrhalle.
Bei der stattgefundenen Gemeinderatssitzung am 26. April 2021 wurde die Rückführung der ohne Gemeinderatsbeschluss getätigten Zahlungen des Bürgermeisters für die Vorplanung der Feuerwehrhalle inkl. Mehrzwecksaal in Höhe von insgesamt ca. 30.300 Euro in den Gemeindehaushalt beschlossen. 2019 fanden hierzu mehrere Sitzungen von Gemeindevorstand, Bauausschuss und Feuerwehrausschuss statt. Aus den Protokollen der Sitzungen vom 21. Mai 2019 und 13. September 2019 (auch bei diesen Protokollen gab es inhaltlich Diskrepanz zwischen BGM u. Gemeinderat) geht hervor, dass die Gremien Kostenschätzungen mit und ohne Gemeindesaal eingefordert haben. Das habe BGM Müller als Auftrag zur Vergabe der Planungsleistungen verstanden. Nach Prüfung der vom Bürgermeister vorgelegten Unterlagen kommt die Gemeindeaufsicht der Bezirkshauptmannschaft Reutte zur Ansicht, dass die ohne Ausschreibung beauftragten Vorplanungsleistungen an ein Architektenbüro vergeben werden können. Diese Rechtsmeinung würde auch mit der Abteilung Gemeinden des Amtes der Tiroler Landesregierung geteilt, so der Bürgermeister bei der Sitzung. Demgegenüber steht die Meinung des Gemeinderates und des Gemeindevorstands, der sich erstens nicht eingebunden gefühlt hat und durch das eigenmächtige Handeln des Bürgermeisters die Gemeinde geschädigt sieht. Zudem hat sich die Gemeindeaufsicht über die Abläufe nicht beim Gemeinderat erkundigt. Ein durch den Gemeinderat regulär per Beschluss beauftragtes zweites Architektenbüro hat den Vorentwurf für die Feuerwehrhalle und den Gemeindesaal um weniger als die Hälfte des Honorars erstellt. Dieser Entwurf soll nun auch umgesetzt werden. Es bleibt spannend in Wängle. Die Fronten zwischen Bürgermeister und Gemeinderat bleiben weiter verhärtet.

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