VERBOTENER RADIERGUMMI. „Die Firma Carl Kuhn in Wien hat einen Radirgummi mit einem erhaben eingepreßten Bildnisse Seiner Majestät in den Handel gebracht. Da das gedachte Bild beim Gebrauche fortwährend in die Hand genommen und hiebei unvermeid- licher Weise beschmutzt und abgerieben wird und auch sonst leicht verunstaltet werden kann, so muß dasselbe als für den Gebrauch in Schulen ungeeignet erkannt werden. Seine Excellenz, der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat daher mit hohem Erlasse vom 5. Juni 1896, Z. 10.498, den Auftrag ertheilt, Vorsorge zu treffen, daß diese Radirgummisorte von den Schülern aller Kategorien unbedingt ferngehalten werde.“ Reutte, am 8. Juli 1896.
Peter Linser