Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Haftungsstreit nach Statikfehler ist beendet

Sicherheitszentrum Telfs musste mit Betonsäulen abgestützt werden - Gütliche Einigung über Sanierungskosten

Das Sicherheitszentrum in Telfs, in welchem Polizei, Feuerwehr und Bergrettung untergebracht sind, wurde 2004 errichtet. Statische Mängel haben 2018 dazu geführt, dass sich der mittlere der drei Baukörper gegen Süden neigte und von einer Baufirma mit Betonsäulen abgestützt werden musste. Die Marktgemeinde Telfs, vertreten durch RA Gerhard Schartner, brachte eine Haftungsklage ein, weil die Versicherung des Statikers eine Verjährung sah und nicht zahlen wollte. Nun kam es doch noch zu einer gütlichen Einigung.
31. Mai 2021 | von Gebi G. Schnöll
Haftungsstreit nach Statikfehler ist beendet<br />
Der mittlere Teil des Sicherheitszentrums begann sich wegen statischer Mängel in Richtung Süden zu neigen und musste mit vier Betonelementen abgestützt werden. Die Versicherung lehnte vorerst „wegen Verjährung“ die Übernahme der Sanierungskosten ab. Foto: MGT/Pichler
Von Gebi G. Schnöll

Weder der Statiker noch die Versicherung haben den statischen Fehler bestritten. Für den Schaden aufkommen wollte die Versicherung allerdings nicht, weil man eine Verjährung sah. Die Marktgemeine Telfs beauftragte 2019 dennoch ein Bauunternehmen mit der Abstützung des mittleren Teils des dreiteiligen Gebäudekomplexes.  Die Feuerwehr musste damals aus dem Einsatzzentrum raus, eine Baufirma „zog ein“ und stützte den Gebäudetrakt mit Betonsäulen ab. Kostenpunkt: knapp 588.000 Euro, wobei von den Gesamtkosten allerdings nicht schadensrelevante Kosten in Höhe von ca. 160.000 Euro – z.B. für eine neue Schlauchwaschanlage der Feuerwehr – abgezogen werden müssen. Von der Gesamtsumme abzuziehen sind noch weitere 35.000 Euro, die bei ursprünglich ordnungsgemäßer statischer Ausführung ohnehin angefallen wären. Bleiben summa summarum gut 393.000 Euro plus Anwaltskosten.

Mit einem blauen Auge davongekommen. Damit nicht die öffentliche Hand und damit auch die Telfer Bürger auf den Kosten sitzen bleiben, konnte nun nach einer von Rechtsanwalt Gerhard Schartner eingebrachten Haftungsklage ein Vergleich mit der Versicherung des Statikers erzielt werden. Diese bezahlt rund 355.000 Euro an die Gemeinde, die die Sanierung vorfinanziert hatte. Der Gemeinderat nahm bei der jüngsten Sitzung am vorletzten Donnerstag den Vergleich – auch auf Anraten des Rechtsvertreters – einstimmig an. Bürgermeister Christian Härting konnte dem Gemeinderat in der Causa auch noch eine weitere erfreuliche Nachricht überbringen: „Der zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler hat uns eine Förderung über 100.000 Euro aus dem Landes-Feuerwehr-Fonds für die getätigten Investitionen in unsere Freiwillige Feuerwehr zugesagt. In Summe kommen wir also mit einem hellblauen Auge davon. Wir können auf jeden Fall zufrieden sein!“
 

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