Die beiden Geschäftsführerinnen Wagner und Perkmann sehen das anders und wollen noch immer nicht auf
Die Frage, ob die „Telfer Lenensebenen“ ein Heim für demenzkranke Menschen ist oder nicht, bleibt vorerst unbeantwortet. Beim Landesverwaltungsgericht (LVwG} ist man nun zum Schluss gekommen, dass es sich um ein Heim handelt, so sieht man es auch beim Land Tirol. Die beiden Geschäftsführerinnen Dorothee Wagner und Petra Perkmann sehen das anders und ergreifen über ihren Telfer Anwalt
Stephan Opperer Rechtsmittel. Er sagt: „Wir haben immer schon darauf hingewiesen, dass es sich um kein Heim handelt!“
Rückblende: Seit Oktober 2018 werden im ehemaligen „Tirolerhof“ in der Bahnhofsstraße in Telfs vom Personal der „Telfer Lebensebenen GmbH“ ältere Menschen mit Demenz betreut, zudem wurde ein Gastronomiebetrieb eingerichtet.
Per Bescheid untersagte die zuständige
Behörde im Juni 2019 den Betrieb. Beim Land Tirol glaubt man nämlich, dass es sich bei der „Senioren-WG“ um ein Heim im Sinne des Tiroler Heimgesetzes handelt, bei der „Telfer Lebensebenen GmbH“ ist man da anderer Ansicht. Die beiden Geschäftsführerinnen Dorothee Wagner und Petra Perkmann fühlten sich schikaniert und gingen, begleitet vom Telfer Anwalt Stephan Opperer, auf Konfrontationskurs und legten Beschwerde ein, die jetzt vom Landesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen wurde. Demnach gilt die Meinung, die man beim Land Tirol vetritt. Die beiden Geschäftsführerinnen Dorothee Wagner und Petra Perkmann beharren immer noch auf ihrem Standpunkt, dass es sich bei der „Telfer Lebensebenen GmbH“ um einen Vermietungsbetrieb und bei der von ihnen gegründeten „Sozialgenossenschaft Mondschein“ um einen Personenbetreuungsbetrieb handelt. „Die 'Telfer Lebensebenen' vermieten nicht nur speziell Zimmer an Personen, die an Demenz leiden, sondern auch an Betriebe. Jeder Mensch hat ein Recht darauf zu wohnen, wo er will. Die Leute kommen freiwillig zu uns und wollen bei uns wohnen. Keiner von ihnen wird zugewiesen. Bis zur Pflegestufe drei findet ein
demenzkranker Menschen keinen Heimplatz, wo soll er dann hin. Kein Hotel würde einen Menschen aufnehmen, der ein
Pflegefall ist, wir auch nicht“, erklärt Dorothee
Wagner.
KEIN HEIM, DANN DOCH WIEDER EIN HEIM. Die beiden Geschäftsführerinnen betonen auch, dass für die „Sozialgenossenschaft Mondschein“, die übrigens die erste ihrer Art in Österreich ist, laut dem Personenbetreungsgesetz eine Lizenz vorliegt. „Im Frühjahr vergangenen Jahres wurde unser Haus von einem Gutachter überprüft, laut einem Schreiben der Landesregierung vom 17. April 2019 handelte es sich damals bei unserer Einrichtung um kein Heim. Im Juni war es plötzlich ein Heim, da stimmt doch etwas nicht“, ärgert sich Wagner.
TELFER ANWALT OPPERER WILL RECHTSMITTEL ERGREIFEN. Der Telfer Rechtsanwalt Stephan Opperer wird nun innerhalb der sechswöchigen Frist Rechtsmittel ergreifen. Er legt beim Landesverwaltungsgericht Revision ein und erhebt beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen das LVwG-Erkenntnis. „Wir haben immer darauf hingewiesen, dass es sich bei den 'Telfer Lebensebenen' um kein Heim handelt“, so der Anwalt. Die Geschäftsführung der „Telfer Lebensebenen“ ist nun angehalten, eine rechtskonforme Lösung anzustrengen. Wenn das nicht der Fall ist, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Wagner und Perkmann glauben, dass sie doch noch zu ihrem Recht kommen. Im Falle des Falles wollen sie den Gastbetrieb fortführen. Im ehemaligen „Gasthof Tirolerhof“ hat übrigens bereits das „Kulturcafé Grenzenlos“ geöffnet.

Die beiden Geschäftsführerinnen Dorothee Wagner (l.) und Petra Perkmann geben nicht auf und ergreifen über ihren Anwalt Stephan Opperer Rechtsmittel. RS-Foto: Schnöll
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