Von Gebi G. Schnöll
Die rund 1,4 Kilometer lange Loipe in der Leutasch wurde vom „TVB Olympiaregion Seefeld“ mit dem konservierten Schnee vom Vorwinter (Snowfarming) und Kunstschnee hergestellt. Zahlreiche Langläufer nutzten zu Beginn des Corona-Lockdowns die Chance auf Bewegung beim Langlauf. Doch schon kurze Zeit nach Eröffnung der Langlaufloipe erfolgte unfreiwillig der Zieleinlauf. Die BH Innsbruck-Land sah nämlich in der Langlaufloipe eine Sportstätte und ließ sie schließen. Sportstätten dürfen gemäß der herrschenden Covid-Verordnung nicht betreten werden. Dabei hatte man im Tourismusverband alles unternommen, um eine Ansteckungsgefahr beim Langlauf zu vermeiden. Mit einem ausgeklügelten Zugangsmanagemet wurde dafür gesorgt, dass es keinen Ansturm auf die Loipe gab. Die Langläufer mussten sich im Internet anmelden und erhielten ein Zeitfenster von zwei Stunden zugewiesen. Zugelassen waren dabei lediglich einhundert Anmeldungen. Auch beim Eingang zur Loipe wurde strikt auf die Abstandsregeln geachtet. Dafür waren Securitys engagiert worden, die strengen Kontrollen durchführten. Die Bezirksbehörde schenkte dem allerdings keine Beachtung, die Langlaufloipe musste bis auf weiteres gesperrt werden. TVB-Geschäftsführer Elias Walser kann die Haltung der BH Innsbruck-Land nicht ganz nachvollziehen: „Langlaufen ist ein Individualsport. Wir haben umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen getroffen, damit die Langläufer sicher unterwegs sein können. Um ein Umdenken zu bewirken, werde ich jedenfalls mit der Behörde ein klärendes Gespräch führen!“
Loipe für Spitzensportler. Seit vergangenen Samstag ist im Bereich der WM-Arena eine 2,5 Kilometer lange Langlaufloipe in Betrieb, die allerdings nur von Spitzensportlern benutzt werden darf. Mit Einstieg in der WM-Arena führt die Runde ins „Möserer Tal“ und zurück bis zum „Seekirchl“. Alle Spitzensportler müssen sich beim Parkplatz bei der Sprungschanze in der WM-Arena registrieren und ein Formular unterzeichnen, mit dem bestätigt wird, dass sie unter die Ausnahme der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung fallen.
TVB-GF Walser kann die Loipensperre nicht nachvollziehen. RS-Foto: Schnöll