Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Zwei Kategorien für Imster Parkplätze

15. Oktober 2019 | von Nina Zacke
Zwei Kategorien für Imster Parkplätze
Auch der Parkplatz vor der Rot-Kreuz-Ortsstelle Imst soll künftig in das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept integriert werden. RS-Foto: Grüneis

Gemeinderat möchte Parkraumbewirtschaftung in Imst neu aufstellen


Viel zu tun hatten in letzter Zeit die Mitglieder des Verkehrsausschusses der Stadtgemeinde Imst. Sie wollen die Parkraumbewirtschaftung in Imst neu definieren. Im Zuge der letzten Gemeinderatssitzung wurde dies offiziell fixiert – nachdem alle Parkplätze genau unter die Lupe genommen wurden, wurde nun ein „Fahrplan“ für die künftige Vorgehensweise erstellt.


Von Barbara Heiss


„Uns ist es wichtig, die neue Parkraumbewirtschaftung endlich in die Tat umzusetzen. Es ist ein Versuch, der zu einem späteren Zeitpunkt natürlich einer Evaluierung bedarf, ob eventuelle Anpassungen notwendig sind. Dafür sind Kontrollen zur Einhaltung notwendig, diese werden aber nicht so streng ausfallen wie in anderen Gemeinden. Wir möchten zudem noch mehr Parkplätze für die Imster schaffen oder alternativ den öffentlichen Verkehr verbessern“, erklärt Vize-Bürgermeister Stefan Krismer bei der letzten Gemeinderatssitzung. Im Grunde sollen die Parkplätze in Zukunft in zwei Kategorien eingeteilt werden, dafür habe man sich alle Plätze in der Stadt genau angeschaut, hieß es in der Gemeinderatssitzung, um die Nachfrage der Bevölkerung nach geeigneten Pkw-Abstellmöglichkeiten bestmöglich zu bedienen. Dabei soll vor allem das Langzeitparken optimiert, gefährliche Situationen an Schulen entschärft und Parkkarten nicht nur für Anwohner, sondern auch für Mitarbeiter ermöglicht werden.



Lang- und Kurzzeit-parken

Die Parkplätze werden nun entweder nach dem Tiroler Parkabgabengesetz (Langzeitparken) oder nach der Straßenverkehrsordnung für Kurzparkzonen betrachtet. Für einen Zeitraum von maximal zehn Stunden werden Autofahrer künftig auf den Parkplätzen vor der Rot-Kreuz-Ortsstelle, beim Eisplatzl und beim Gritsch-Parkplatz Auf Arzill sowie beim Widum- und Markt-Parkplatz, dem südlichen Sonneparkplatz und dem östlichen Jonak-Parkplatz nach dem Tiroler Parkabgabengesetz zur Kassa gebeten. Zur gebührenpflichtigen Kurzparkzone zählen der Stadtplatz, der Rathausparkplatz, die Rathausstraße, der Decorona-Parkplatz sowie der westliche Jonak-Parkplatz und der nördliche Sonneparkplatz. Zudem gab es im Verkehrsausschuss den Willen, in Teilbereichen die Anwohnerparkkarten nicht nur den Anwohnern, sondern auch Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.  Fürt Mitarbeiter kostet dies künftig jährlich 600 Euro (regulär wurden die Kosten für Anwohner auf 222 Euro erhöht). „Wir glauben, mit diesen Änderungen eine günstige und vor allem freundliche Variante gegenüber Parkern gefunden zu haben“, so Krismer.

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