Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Freispruch im Zweifel für Hotel-Masseur

Deutscher soll in einem Hotel im Vorderen Ötztal versucht haben, einen weiblichen Hotelgast zu vergewaltigen

Ein aus Deutschland stammender 60-jähriger Masseur soll am 9. September 2023 in einem Luxushotel im Vorderen Ötztal versucht haben, eine 30-jährige Deutsche, die im Hotel einige Urlaubstage verbrachte, während einer „Öl-Genussmassage“ zu vergewaltigen. Montag vergangener Woche musste er am Landesgericht Innsbruck vor einem Schöffensenat Rede und Antwort stehen. Der Deutsche wurde schließlich im Zweifel freigesprochen – das Urteil ist rechtskräftig.
16. April 2024 | von Gebi G. Schnöll
Freispruch im Zweifel für Hotel-Masseur<br />
Der Deutsche musste sich vor einem Schöffensenat verantworten, der Vorwurf lautete auf „Verbrechen der Vergewaltigung“. Der Prozess endete mit einem Freispruch im Zweifel. Foto: Stegmayr
Die 30-Jährige verbrachte gemeinsam mit ihrer Lebensgefährtin einige Urlaubstage in einem Luxushotel im Vorderen Ötztal. Man wollte gemeinsam das Ehegelöbnis auffrischen. Bereits am ersten Urlaubstag hatten die beiden Frauen eine Massage genossen, im Rahmen derer der Angeklagte gegenüber der 30-Jährigen bereits anzügliche Bemerkungen gemacht haben soll. Die Deutsche buchte trotz der Bemerkungen für den nächsten Tag eine Öl-Genussmassage, bei der es dann zu sexuellen Handlungen zwischen dem Masseur und dem weiblichen Hotelgast gekommen sein soll. Der Angeklagte hat vor dem Schöffensenat allerdings vehement bestritten, die Initiative ergriffen zu haben. Die Frau  habe sich als Sexualtherapeutin ausgegeben und nach einer Intimmassage verlangt. „Sie sagte zu mir, dass sie eine solche auch schon bei Urlauben in Südtiroler Hotels in Anspruch genommen hätte“, erklärte der Angeklagte.

VORZEITIGER ORGASMUS. Der weibliche Hotelgast habe sich jedenfalls vor der „Öl-Genussmassage“ nackt auf die Massageliege gelegt und sich mit einem Handtuch bedeckt. „Während der Massage hat sie eindeutige Bemerkungen gemacht und mich auch gefragt, ob ich ein Kondom griffbereit hätte“, schilderte der Deutsche. Zum Geschlechtsverkehr sei es dann aber doch nicht gekommen, weil er schon vorher den Orgasmus gehabt habe. Nach dem Erregungszustand sei die Massage eine halbe Stunde lang bis zum Ende fortgesetzt worden. Auf diesen Zustand hat auch die Verteidigerin des Angeklagten, RA Alexandra Berger-Hertwig, dezidiert hingewiesen. Die 30-Jährige bestätigte per Videoeinvernahme, dass die Massage mit ihrem Einverständnis bis zum Ende fortgeführt wurde. Sie sagte aber auch aus, dass es ein völlig überraschender Übergriff gewesen sei. Weder sei sie Sexualtherapeutin noch habe sie um eine Intimmassage ersucht, schließlich sei zu dem Zeitpunkt auch ihre Lebensgefährtin in einem Nebenraum massiert worden. 
 
FRISTLOSE KÜNDIGUNG. Der Masseur ging jedenfalls nach der Massage zur Rezeption, wo er auf seine Klientin und deren Lebensgefährtin getroffen ist. „Ich fragte die Frau ob alles gut ist, sie sagte ja, unterschrieb die Massagebestätigung und ging mit ihrer Lebensgefährtin auf das Zimmer“, schilderte der Angeklagte. Laut Aussage der Lebensgefährtin sei die 30-Jährige dort in einen psychischen Ausnahmezustand geraten. „Daraufhin habe ich mich mit dem Geschäftsführer des Hotels telefonisch in Verbindung gesetzt und ihm mitgeteilt, dass im Massageraum etwas Schlimmes geschehen sein musste“, schilderte die Lebensgefährtin vor dem Schöffensenat. Der Masseur wurde sofort fristlos gekündigt und arbeitet derzeit in einem anderen Hotel in Tirol als Masseur.    

ÜBERGRIFF MIT PSYCHISCHEN FOLGEN. Die 30-Jährige  befindet sich immer noch in psychiatrischer und psychologischer Behandlung. „Dieses Erlebnis hat mich völlig aus der Bahn geworfen“, erklärte sie bei ihrer abgesonderten Einvernahme. Das Erlebnis sei jedenfalls derart traumatisch, dass sie auch bei ihrer Lebensgefährtin ausgezogen ist. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Wallnöfer fällte schließlich  einen Freispruch im Zweifel. „Es fehle die notwendige Sicherheit für einen Schuldspruch“, begründete der Richter den Freispruch.

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