Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
Artikel teilen
Artikel teilen >

Bauantrag jetzt eingereicht

Umstrittenes Wohnprojekt in Perjen wird nun gebaut – erneute Kritik von Anwohner Andreas Pfenniger

Nach einigen intensiven Jahren, die angefüllt waren mit Planungen, Umplanungen, mehreren Behördenverfahren und Auseinandersetzungen sowohl im Landecker Stadtparlament als auch zwischen der Stadtpolitik und betroffenen Anwohnern, reichte nun die Baugesellschaft Wohnbau West aus Imst den Bauantrag für eine Wohnanlage in der Perjener Riefengasse beim Landecker Bauamt ein. Der Baubeginn soll Ende 2022/Anfang 2023 erfolgen.
7. Juni 2022 | von Von Herbert Tiefenbacher
Bauantrag jetzt eingereicht<br />
Der Baubeginn für das Wohnprojekt auf dem Areal des denkmalgeschützten Zangerle-Hauses in der Perjener Riefengasse soll Ende 2022/Anfang 2023 erfolgen. RS-Foto: Tiefenbacher
Von Herbert Tiefenbacher

Im Jahr 2019 wurden das Bauvorhaben in der Riefengasse publik. Das 500 Jahre alte gotische Zangerle-Hauses (Riefengasse 10) sollte abgerissen werden und einer Wohnanlage mit 17 Wohnungen und ca. 24 Tiefgaragenstellplätzen weichen. Nach einer ersten Einschätzung allerdings stufte das Bundesdenkmalamt das Gebäude als erhaltenswert ein und entschied, ein Unterschutzstellungsverfahren einzuleiten. Das war im Dezember 2019. Dies teilte das Denkmalamt umgehend der Stadtgemeinde Landeck mit. Diese Mitteilung wurde bei der Erstellung des Bebauungsplanes, mit dem die Bebauung gesteuert wird, ignoriert. Die Gemeinderatsmehrheit billigte bei vier Gegenstimmen der SPÖ die Auflegung der Entwurffassung des Bebauungsplanes mit Hausabriss und anschließendem Neubau. Dafür wurden im wesentlichen zwei Argumente angeführt: Erstens sei der Denkmalschutz eine Sache zwischen dem Grundeigentümer und dem Bundesdenkmalamt und betreffe nicht die Stadt, und zweitens könne durch ein Abtragen des Gebäudes die enge Gasse verbreitert werden, das zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssituation führen wird. Nach Protesten von Anrainern wurde der Bebauungsplanentwurf für den Neubau überarbeitet und in der Gemeinderatssitzung am 2. Juli 2020 mehrheitlich beschlossen. Diese Änderung erlangte dann Rechtskraft, doch die Kritik der Anrainer verstummte nicht. Für sie sind die Hauptkritikpunkte (völlig überdimensioniert, Sackgasse ist dem zusätzlichen Verkehr nicht gewachsen) noch nicht ausgeräumt.

ABRISS UNTERSAGT. Das Bundesdenkmalamt stimmte diesen Abrissplänen nicht zu. Es gelangte im November 2020 zum Schluss, dass das Objekt unter Denkmalschutz gestellt wird. Somit war das vorliegende Bauprojekt nicht mehr realisierbar. Diese Entscheidung verlangte dem Bauherrn Stefan Krismer (Wohnbau West) neue Überlegungen ab. Krismer überarbeitete das Wohnprojekt. Kürzlich reichte er den Bauantrag beim Stadtbauamt ein.

NEUES PROJEKT. Das eingereichte Projekt besteht aus dem denkmalgeschützten Altbaugebäude und einer Neubauanlage mit zwei einzelnen Baukörpern. Insgesamt sind maximal 14 Wohnungen vorgesehen. Beim vorherigen Projekt waren es 17 Wohnungen. Laut Stefan Krismer wird im ersten Schritt die Neubauanlage realisiert. Der Baubeginn soll Ende 2022/Anfang 2023 erfolgen. Ein Baukörper ist dreigeschoßig geplant, in dem drei Wohnungen vorgesehen sind. Er hat eine Höhe von 9,5 Meter und ist 12 Meter lang. Der zweite Baukörper ist dreigeschoßig mit ausgebautem Dachgeschoß ausgeführt, ist 20 Meter lang und 12,5 Meter hoch. Er beherbergt sieben Wohnungen. In einem späteren zweiten Schritt wird das historische Bestandsgebäude renoviert, in dem entstehen maximal vier Wohnungen. Die zuständige Sachbearbeiterin im Denkmalamt bestätigt, dass der Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Sanierungsmaßnahmen bereits bei ihr eingelangt ist. Dieser konnte noch nicht bearbeitet werden.

UNTERSCHIEDLICHE MEINUNGEN. In der Frage, ob der bestehende Bebauungsplan zu ändern ist, bestehen unterschiedliche Meinungen zwischen dem Anwohner Architekt DI Andreas Pfenniger und dem Bauamtsleiter der Stadt Landeck Ing. Wolfgang Handle. Pfenniger steht auf dem Standpunkt, dass dieser zu ändern ist, weil die Unterschutzstellung des historischen Hauses zu einer Änderung der Rahmenbedingungen für die Bebauung des betroffenen Areals geführt habe. Er führte weiter aus, dass die – laut Erläuterungsbericht zum rechtsgültigen Bebauungsplan – erforderliche Verbesserung der „verkehrlichen Erschließung mit einer Aufweitung auf den Begegnungsfall PKW-PKW“ nicht mehr realisierbar sei. „Und es bleiben auch die suboptimalen Sichtbeziehungen im Kurvenbereich weiterhin bestehen“, so Pfenniger. Bauamtsleiter Handle hingegen meint, es bedarf keiner Änderung und begründete dies so: Es kann zwar die aus raumplanungsfachlicher Sicht als erforderlich erachtete Aufweitung der Gasse derzeit nicht umgesetzt werden, weil das denkmalgeschützte Objekt stehen bleibt, wobei die neu eingereichten Pläne zum Wohnbauvorhaben jedoch zu den Festlegungen des rechtsgültigen Bebauungsplans passen.

FEHLENDER INFORMATIONSFLUSS. Pfenniger bemängelte auch einen fehlenden Informationsfluss seitens der Stadtverantwortlichen in Richtung Bewohner der Riefengasse. „Nach der Unterschutzstellung des Zangerle-Hauses haben die Anrainer in einem Schreiben und einem persönlichen Gespräch mit dem Bürgermeister im März 2021, um größtmögliche Transparenz im Zuge der Umplanungsphase des ursprünglichen Projekts gebeten. Bis dato gab es seitens der Verantwortungsträger leider keine relevanten Informationen“, sagte Pfenniger.

Feedback geben

Feedback abschicken >
Nach oben