Von Sabine Schretter.
Gleichzeitig wurde auf Bundesebene vom Nationalrat eine Abrechnungsmöglichkeit über die Sozialversicherung beschlossen.
Neu ab 1. Juli.
Für Teststandorte in Ordinationsstätten mit Hausapotheke erfolgt die Verrechnung bereits direkt mit den Sozialversicherungsträgern. Ab 1. Juli erfolgt zudem die Einstellung der Belieferung von Testkits des Bundes durch das Land Tirol. Diese sind ab diesem Zeitpunkt eigenständig zu beschaffen. Für Teststandorte in Ordinationsstätten ohne Hausapotheke wurde auf Bundesebene eine Abrechnungsmöglichkeit über die Sozialversicherung vom Nationalrat beschlossen. Ab Inkrafttreten dieser Regelung besteht für davon betroffene (Kassen-)Ärzte keine Abrechnungsmöglichkeit mehr mit dem Land Tirol. Zudem erfolgt ab diesem Zeitpunkt keine Belieferung mit Testkits des Bundes durch das Land Tirol. Bis zum Inkrafttreten einer derartigen Abrechnungsregelung kann die Abrechnung weiterhin mit dem Land Tirol vorgenommen werden, jedoch wird der Betrag von 25 auf 20 Euro pro durchgeführtem Test reduziert. Diese Reduktion erfolgt im Sinne der Anpassung an die Kostensätze der Sozialversicherung. Für Wahlärzte und Wahlärztinnen bleibt die bisherige Abrechnungsmöglichkeit aufrecht, wobei ab 1. Juli ebenfalls die erwähnte Reduktion von 25 auf 20 Euro erfolgt. Für etwaige Teststandorte von Wahlärzten außerhalb deren Ordinationsstätte wird auf die Auslobung verwiesen. Für Teststandorte außerhalb der Ordinationsstätte und in einem Umkreis von fünf Kilometern zu öffentlichen Teststandorten besteht ab 1. Juli keine Abrechnungsmöglichkeit mehr mit dem Land Tirol. Zudem erfolgt auch keine Belieferung mit Testkits des Bundes durch das Land Tirol. Für Teststandorte außerhalb der Ordinationsstätte und außerhalb von einem Umkreis von fünf Kilometern zu öffentlichen Teststandorten wird im Zeitraum 1. Juli bis 31. August eine Auslobung vorgenommen. Dadurch wird das Testangebot in Gegenden ohne öffentliche Teststraße abgesichert. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Testangebote von Apotheken, Screeningstraßen und von Selbsttests in Anspruch zu nehmen. Durch die Abrechenbarkeit über die Sozialversicherung bleibt auch die Testmöglichkeit bei niedergelassenen Ärzten aufrecht.
Qualitätssicherung.
Zur Sicherung der korrekten Einhaltung der Vorgaben in Teststraßen außerhalb von Ordinationen hat die Landesregierung mit Mitte Mai bereits ein umfassendes Qualitätsmanagement eingerichtet, das stichprobenartige gesundheitsbehördliche Kontrollen sowie anlassbezogene Kontrollen und mit der E-Mailadresse antigenteststationen@tirol.gv.at eine zentrale Anlaufstelle für Auffälligkeiten und direkte Beschwerden seitens der Bevölkerung beinhaltet.
Flexibles Testangebot.
Die derzeit eingerichteten öffentlichen Screeningstraßen bleiben vorerst weiterhin bestehen, um den Testbedarf innerhalb der Bevölkerung abzudecken. Eine Übersicht zum Testangebot in Tirol gibt es unter www.tiroltestet.at.