Die politisch Verantwortlichen in der Gemeinde Weißenbach haben es derzeit wahrlich nicht leicht, da sie schon seit geraumer Zeit mit einem schon bestehenden und einem zukünftig geplanten umstrittenen Bauprojekt konfrontiert sind. Wie in vielen anderen Gemeinden auch sind solche Zankäpfel Nährboden für Gerüchte, in weiterer Folge Basis für unnötige Streitigkeiten, in die sich in weiterer Folge immer mehr und mehr Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner einmischen bzw. einbezogen werden. Bürgermeister Harald Schwarzenbrunner erläuterte mir in einem persönlichen Gespräch seine Ansichten und die des Gemeinderates zum derzeitigem Stand der beiden umstrittenen Projekte sowie angedachte Alternativvorschläge zur Lösung. Objektivierung ist immer ein guter Ansatz zur Deeskalation.
GEPLANTES ZWISCHENLAGER UND BRECHANLAGE FÜR BAURESTMASSEN. Die Mayr-Wöber-Marinkovic Abfallwirtschafts GmbH (MWM) hat im Jahre 2023 ein Ansuchen zur Errichtung und den Betrieb eines Baurestmassenzwischenlagers mit stationärer Aufbereitung eingebracht. Das Land Tirol hat die BH Reutte beauftragt, die Verhandlung zur Genehmigung dieses Bauprojektes am 23.11.23 zu führen. Basis dafür ist ein Bundesgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz. Dabei wird zwischen einem vereinfachten und einem ordentlichen Verfahren unterschieden. Bei einer Jahresaufbereitungsmenge von weniger als 10 000 t/Jahr kommt das vereinfachte Verfahren zur Anwendung, bei dem die Gemeinde kein Stellungnahmerecht hat, da es sich im vorliegenden Falle in Weißenbach um einen Privatgrundbesitz handelt. Die MWM hat die zwischen ihr und einem Privatgrundbesitzer aus Weißenbach bestehende Option laut Optionsvertrag im Dezember 2023 gültig gestellt. Der derzeitige Stand laut Bürgermeister Harald Schwarzenbrunner gestalte sich so, dass der Privatgrundbesitzer den Optionsvertrag in der Meinung unterschrieben habe, dass auf dem Grundstück nur ein Zwischenlager errichtet würde. Über eine Aufbereitungs- und Brechanlage sei er nicht informiert worden. Die rechtliche Prüfung ist derzeit noch ein laufendes privatrechtliches Verfahren. Bürgermeister Harald Schwarzenbrunner und sein Gemeinderat waren und sind in dieser Sache nicht untätig, können jedoch, da die Gemeinde nicht Grundbesitzerin ist, nur Alternativlösungen zum Wohle der Gemeindebürgerinnen und -bürger ausarbeiten und vorschlagen. Lärm, Staub, vermehrt Lkw bedeuten große Beeinträchtigung und Verschlechterung der Lebensqualität für den gesamten Ort und insbesondere der sehr nahe angrenzenden Anrainerinnen und Anrainer. Das Grundstück für die geplante Anlage grenzt an den Lechtal-Gewerbepark, der aus Gemeindesicht eine andere Nutzung – z. B. mehrere kleinere, umweltfreundlichere und belastungsfreie Gewerbebetriebe erhalten solle. Ein möglicher idealer, jedoch momentan theoretischer Standort für das Projekt der MWM könnte eine Flächenalternative, die im Grundbesitz der Gemeinde Weißenbach ist, sein. Angrenzend an das bestehende Kalkwerk würde die Gemeinde der MWM zeitlich begrenzt Pachtfläche als Raum zur Verfügung stellen. Einziges Kriterium, das vonseiten des Baubezirksamtes gefordert wird, ist eine Abbiegespur auf der Lechtalstraße. Warum kompliziert, wenn es gute, einfache Lösungen gäbe?
ZWEITER ZANKAPFEL – AUSKUNFT ZU EINEM LESERBRIEF. Auf den Leserbrief von Hubert Alber und Johannes Hofer – die Rundschau veröffentlichte diesen Nr. 50/2023 – erhielt ich vonseiten des Bürgermeisters Harald Schwarzenbrunner über die Historie und den derzeitigen Stand folgende Auskunft: 2019 beantragte die Familie Oberauer das Bauprojekt Pferdestall, das durch die Gemeinde genehmigt wurde. Im Jahre 2022 – Amtsbeginn von Harald Schwarzenbrunner – wurde eine Bauanzeige zur Errichtung eines ortsüblichen Feldstadls neben der Mistlege eingereicht und genehmigt. Der große Stein des Anstoßes ist, dass die Dachkonstruktion auch über die komplette Mistlege errichtet wurde, was nicht der Bauanzeige entspricht. Fam. Oberauer hat für ihre Pferde auch eine Bewegungs- und Auslauffläche durch Bodenaustausch im Freiland (Humus, Frostkoffer) mit Betonmauer errichtet. Für die „Sanierung“ dieses Projekts bedarf es zusätzlicher Sonderwidmungsflächen. Und nun wird es scheinbar kompliziert. Laut Bürgermeister wurde von der Agrarwirtschaft eine positive mündliche Zusage erteilt, doch nach der Gemeinderatssitzung kam dann schriftlich eine negative. Die formalrechtliche Aufhebung des alten Beschlusses und die Fassung eines neuen zur Sanierung erhielt keine Stimmenmehrheit und gilt deshalb als abgelehnt. Seitens der Gemeinde Weißenbach wurden inzwischen ein Bebauungsplan und Raumordnungsvertrag zur Sanierung ausgearbeitet. Die Wünsche des Gemeinderates wurden in das neue Konzept aufgenommen, das derzeit zur Prüfung bei der Raumordnung liegt. Nix ist fix, jedoch wird der Gemeinderat voraussichtlich seinen ausgearbeiteten Bebauungsplan auch mehrheitlich beschließen. Erst wenn die Widmung durch ist, könnten die nicht genehmigten Bautätigkeiten durch eine neuerliche Einreichung verhandelt werden. Es bleibt also spannend und ungewiss, wie lange diese Problematik noch anhalten und wie sie ausgehen wird.
GENERELLE ZUKÜNFTIGE WÜNSCHE DES BÜRGERMEISTERS. Neben der Lösung dieser zwei größeren Zankäpfel gilt es in Weißenbach, trotz finanziell angespannter Situation der Gemeinde – Kosten werden mehr, Zuschüsse und Förderungen weniger – die gute Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Bürgermeister Schwarzenbrunner schwebt zudem die Gründung einer Energiegemeinschaft für alle Gemeindegebäude vor, die dauerhaft zu einer wesentlichen Kostensenkung führen würde. Die RUNDSCHAU bedankt sich recht herzlich für das Gespräch mit dem Gemeindeoberhaupt von Weißenbach.