Zuzugs- und Insitzgeld. Georg Ostheimer, Philipp Schwenzengast, Maurermeister, und Matthäus Schennach, alle von Pflach, Pfarre Breitenwang, haben als Ausgeschossene verschiedene Gemeindeausgaben zu bestreiten, weshalb sie zur Geldbeschaffung nach dem Beispiel anderer Dorfschaften für Zuzügler und Inwohner ein ergiebiges Zuzugs- und Insitzgeld vorschlagen. Daher wird von der Gemeindeversammlung beschlossen, dass fremde Personen noch vor der Hochzeit 25 fl (Gulden) bzw. Frauen 15 fl der Gemeinde zu erstatten haben. Dafür dürfen sie wie alle andern Gemeindeleute Holz und Gemeinweiden nutzen. Zieht ein gemeindefremdes Ehepaar zu, so muss es 40 fl und für jedes mitgebrachte Kind 1 fl 30 kr (Kreuzer) bezahlen. Als jährliches Sitzgeld werden 5 fl je Paar, bzw. 3 fl (wenn kein Vieh aufgetrieben wird), festgesetzt, ebenso für Einzelpersonen. Genannte Ausgeschossene geloben die Einhaltung dieses Gemeindebeschlusses dem Gerichtschreiber Franz Anton Hueber als Richteramtsvertreter, und bitten um die obrigkeitliche Ratifikation.
Peter Linser