Die Marktgemeinde Zirl hat die „Wohnen am Schlossbach GmbH“, die westlich des „Schlossbaches“ eine Wohnanlage mit rund 70 Wohneinheiten errichten will, jetzt nochmals darüber informiert, dass die zuletzt im Februar 2024 mitgeteilten „finalen Rahmenbedingungen“ für eine Umsetzung des Projektes in entscheidenden Punkten nicht der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 22. April 2021 entsprechen. Somit war vor dem Hintergrund des auslaufenden Verjährungsverzichtes von der Marktgemeinde Zirl die Klage auf ein „Ersessenes Recht“ für das Begehen und Befahren der neuen Brücke über den „Schlossbach“ mit Fahrrädern einzubringen, was nun fristgerecht geschehen ist. Das teilte Bürgermeister Thomas Öfner in der jüngsten Gemeinderatssitzung auch dem Gemeinderat mit: „Es fanden über mehrere Monate sehr konstruktive Verhandlungen mit den Vertretern der ‚Wohnen am Schlossbach GmbH‘ statt. Eine rechtsverbindliche Einigung zu allen offenen Punkten des Gesamtprojektes liegt dennoch bisher nicht vor, so dass noch diese Woche seitens der Marktgemeinde Zirl im Sinne des aufrechten Gemeinderatsbeschlusses vom 22. April 2021 die Klage zur Feststellung des rechtmäßigen Bestandes der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens mit Fahrrädern über die Brücke am Schlossbach bei Gericht erreicht wird!“
GESPRÄCHSBEREIT. Laut dem Zirler Bürgermeister endete der Verjährungsverzicht am vergangenen Sonntag, dem 31. März. Den Vertretern der „Wohnen am Schlossbach GmbH“ wurde vergangene Woche mitgeteilt, dass die Marktgemeinde Zirl weiter an konstruktiven Gesprächen auf Augenhöhe zu diesem Projekt interessiert ist. „Es müssen nämlich noch wichtige Punkte abgeklärt werden“, sagt Öfner. Das seien die Absicherung der vertraglichen Vereinbarungen gemäß aktuell gültiger Vertragsraumordnung der Marktgemeinde Zirl durch Haftbriefe, und es müsse im Falle der Übertragung der Brücke nach Wiedererrichtung an die Marktgemeinde Zirl (Anm.: Die „Wohnen am Schlossbach GmbH“ hat der Marktgemeinde Zirl eine Schenkung der Brücke nach Fertigstellung und sogar ein kleine Abschlagszahlung angeboten) ein Gutachten eingeholt werden, aus dem hervorgeht, wie hoch der Betrag für die jährlichen Wartungsarbeiten an der Brücke künftig zu erwarten und in welcher Höhe eine Abgeltung als angemessen anzusehen ist. „Ich bedauere persönlich sehr, dass wir auf ‚den letzten Metern‘ keine Gesamteinigung zustande gebracht haben. Die Türe zu Gesprächen, die dies noch möglich machen könnten, steht von unserer Seite weiterhin offen“, stellt Öfner abschließend fest.
AUFSCHUB. Im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung sollte auch der Rechnungsabschluss 2023 abgesegnet werden. Der Tagesordnungspunkt wird aber erst in einer Sondergemeinderatssitzung Mitte April behandelt. Der Grund dafür liegt darin, dass der Überprüfungsausschuss im Vorfeld der Gemeinderatssitzung festgestellt hat, dass im Rechnungsabschluss Korrekturen und Abänderungen notwendig sind, die der Tiroler Gemeindeordnung entsprechen.